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topplus Leserstimmen

top agrar-Leser verärgert über Gerichtsurteile gegen Wolfentnahme

Was die Ausbreitung der Wölfe in Deutschland angeht, so sind die Landwirte klar einer Meinung: Es muss eine Obergrenze gezogen werden und Problemwölfe müssen weg. Unsere Leserstimmen dazu.

Lesezeit: 6 Minuten

In den Niederlanden hat ein Wolf zum dritten Mal Spaziergänger attackiert. In Deutschland fallen die Wölfe dagegen durch zahlreiche Nutztierrisse auf.

Eigentlich dürfen Problemwölfe, die sich auf Schafe, Rinder oder Pferde spezialisiert haben, per Ausnahme getötet werden. Doch jedes Mal, wenn eine Sondererlaubnis erteilt ist, klagen Naturschützer und bekommen vor Gericht recht. Und nun haben auch noch EU-Richter höchstpersönlich den Abschuss verboten.

Die Tierhalter fühlen sich im Stich gelassen von der Politik. Das beschäftigt auch die top agrar-Leser. Hier einige Stimmen aus dieser Woche.

Was der Städter nicht mitbekommt

"Wer den Wolf will, muss mit den Konsequenzen leben!

  • Keine gefahrlosen Spaziergänge mit dem Hund in der Natur,

  • Weitere Verbreitung von Tollwut,

  • Jeden Tag neue Übergriffe auf Weidetiere mit all dem Elend für Tier und Mensch,

  • Was kommt nach der Weidehaltung auf den Speiseplan der Wölfe?

  • Wir werden die Höfe sicherheitsbedingt einzäunen müssen,  

  • Ein Nahrungskonkurrent wird uns das Essen irgendwann streitig machen.

All das interessiert Lieschen Klein im 4. Stock in Berlin nicht, aber die Landbevölkerung wird jeden Tag brenzliche Begegnungen haben, nur weil der Wolf unter Naturschutz steht, und nicht bejagt werden darf. Der Wolf stirbt nicht aus, wenn er nicht hart bejagt wird, er wird sich nur zurückziehen in Gebiete, wo er schon immer war. Schweden, etwa gleich groß wie Deutschland hat nicht mal 1/3 von unserem Wolfsbestand. Findet den Fehler....." (Willy Toft) 

Richter sind nicht im Thema

"Mittlerweile muss man sich fragen, ob unsere Richter sich überhaupt noch sachlich mit Themen auseinander setzen. Man bekommt zunehmend den Eindruck, dass sie blind die sinnlosesten Verordnungen durchwinken, ohne sich mit dem Thema zu befassen.

Würde in einer Verordnung stehen, man müsse täglich dreimal mit dem Kopf vor die Wand laufen, sie würden es vermutlich tun.

Nicht nur beim Thema Wolf, auch in anderen Bereichen haben wir es zunehmend mit sinnlosen Verordnungen und Urteilen zu tun, weil unsere Richte offenbar nicht mehr bereit sind ihren gesunden Menschenverstand zu nutzen, sondern zunehmend Gesetze nach ideologischen Sichtweisen interpretieren. Ich muss niemand erklären, dass ein Kaffee heiß sein kann, oder das es im Winter glatt sein kann. Das weiß man.

Richter können auch mal Gesetzesgrundlagen infrage stellen. Dafür müssten sie jedoch ihren Verstand einschalten. Das was hier geurteilt wurde ist sinnlose Paragraphenreiterei. Solche Richter gehören direkt entlassen. Richtig gewesen wäre ein Urteil, indem man den Schutzstatus des Wolfes infrage stellt und Brüssel klare Handlungsanweisungen ins Notizbuch schreibt." (Georg Nordendorf) 

"Richter werden weltfremder. Sie leben in ihrer eigenen Welt und zerstören die Achtung vor der Justiz bei großen Teilen der Bürger." (Wilhelm Grimm) 

"Wer entscheidet, wann der günstige Erhaltungszustand im ganzen Land erreicht ist? Warum sollte sich der Wolf dort im Land ausbreiten, wo es weniger Nahrung oder Nutztiere gibt. So dumm ist der Wolf nicht. Bei so entscheidenden Richtern und Umweltpolitikern bin ich mir nicht sicher." (Herbert Platen) 

Was, wenn erstmals ein Mensch stirbt?

"Dann warten wir mal, bis es den ersten Zweibeiner erwischt. Traurig aber wahr, aber dann sollten die Richter, die den Abschuss verweigern, und die Naturschutzverbände verklagt werden; und zwar mit voller Härte ohne Bewährung.

Wie lange wollen wir bei diesem Tier zuschauen? Und nachher konnte es keiner ahnen, obwohl wir sehenden Auges in die Katastrophe schlittern." (Bernd Brunhöver) 

„Naturschützer“ klar benennen

"Verantwortungslos! Was sind das für Menschen, die den Wolf zum Götzen machen und für diesen ein „Recht“ einklagen, sich von Nutztieren zu ernähren — wohlwissend, dass er zu den Raubtieren gehört, die häufig in einen Blutrausch geraten, wenn Beutetiere ihm nicht entkommen können.

Und was sind das für Richter, die sich mit solchen „Tierschützern „verbünden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Basis für ein konstruktives Miteinander von Umweltverbänden und Landwirten zerschlagen wird! Oder glaubt irgendjemand, dass ein Tierhalter, der einmal miterleben musste, wie Teile seiner Herde am lebendigen Leibe angefressen wurden, noch Kompromisse zugunsten von mehr „Natur“ unterstützt?

Die Verantwortlichen in diesem Zusammenhang sollten wir deutlich benennen — sie sind auf jeden Fall KEINE Tierschützer!" (Ketel Brodersen) 

Argumente der Genehmigungsanträge oft zu schwach

„Wenn Verwaltungsgerichte Genehmigungen von Wolfsentnahmen wieder aufheben, so geschieht dies nicht aufgrund weltanschaulicher oder politischer Erwägungen, sondern weil der jeweilige Verwaltungsakt die rechtlichen Ansprüchen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Verwaltungsrechts nicht erfüllt.

Aus den Begründungen der Urteile geht hervor, dass die für die Abschussgenehmigung als Begründung von der genehmigenden Dienststelle angeführten Argumente gemessen an der Gesetzeslage zu schwach und zu wenig tief gängig sind. Verständlich ist, dass die Weidetierhalter mit der mangelhaften Verwaltungsarbeit der Behörden unzufrieden sind.  

Wenn sich die Weidetierhalter in eine Koexistenz mit dem Wolf begeben, dann schwindet auch der Frust. Eine Herabsetzung des Schutzstatus erfolgt auf EU-Ebene, weil der Wolf auch durch das völkerrechtlich verbindliche Berner Abkommen geschützt ist. Der Verzicht auf unerfüllbare Wünsche hilft ebenso gegen den Frust wie die Einhaltung von § 3 Abs. 2 Nr. 3 Tierschutznutztierhaltungsverordnung.

Da heißt es in "§ 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen (1) Nutztiere dürfen vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 nur in Haltungseinrichtungen gehalten werden, dieden Anforderungen der Absätze 2 bis 6 entsprechen. (2) Haltungseinrichtungen müssen 1. ... 2. ... 3. so ausgestattet sein, dass ... die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden,... . " Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Wolf."  (Günter Schanné) 

300 Wölfe reichen 

"Ich denke 300 Wölfe, wie in Schweden, reichen. Ich selbst habe weder Wolf noch Bär vermisst. Vielleicht könnte man auch Wisente und Mammuts wieder ansiedeln. Hatte Simbabwe nicht 20.000 Elefanten angeboten? Das wäre doch ein Anfang. Aber auch die Ausrottung von Pest und Pocken sollte man unter Biodiversitätskriterien neu bewerten." (Andreas Schramm) 

"Mir scheint: Der Wolf zeigt die ganze Diskrepanz zwischen der politischen Macht und des verfassungsmäßigen Souveräns, nämlich des Volkes." (Hans-Heinrich Wemken) 

"Einfach nur ein Wahnsinn, der diese Population Wolf ins Nirwana enden lässt." (Hermann Kamm) 

Grüne Ideologie

"Ich lach mich schlapp hier kippt jedes Gericht eine Entnahme und in NL will Mannes betäuben und mit Peilsender versehen der ist dann ja sicher auch auf einer Insel wieder zu finden. Bei uns steht im Koalitionsvertrag den guten Erhaltungszustand umgehend der EU zu melden, leider hält sich das UM aber nicht daran. Denn dann könnte er heruntergestuft werden in der FFH Richtlinie. Die grüne Ideologie verhindert es bislang…. In NL entscheidet die Provinz Utrecht über eine Entnahme ob die dann auch befristet ist?" (Gerd Uken)

"Mit Paintball den Wolf abhalten sein Verhalten zu ändern? Der wird sich sicher "totlachen" " (Jürgen Schnaidt)

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