Das Thema „Wolf“ hat auch in der vergangenen Woche medial und politisch wieder Wellen geschlagen. Am gleichen Tag, an dem es in Niedersachsen womöglich zum ersten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen gekommen ist, hat sich die Unionsfraktion im Bundestag auf einen konsequenteren Umgang mit dieser Tierart verständigt.
In einem Positionspapier, das die Fraktion in ihrer Sitzung am Dienstag vergangener Woche (27.11) beschlossen hat, spricht sich die Union für eine Überführung der Wölfe ins Jagdrecht aus. Generell wollen CDU und CSU Wölfe auf Distanz zu Siedlungsgebieten halten. Ein Tier, das dem Menschen zu nahe komme oder einen Schutzzaun überwinde, müsse vergrämt oder gegebenenfalls entnommen werden. Dies müsse insbesondere für verhaltensauffällige Wölfe gelten.
Für unerlässlich hält die Union einen nationalen Wolfsmanagementplan. Dabei müssten Bestandshöhe und regionale Ausbreitung auf wissenschaftlicher Grundlage organisiert werden. Wolfsbestände müssten in Deutschland genauso reguliert werden können wie in anderen europäischen Staaten. In Gebieten mit einer zu hohen Wolfsdichte müssten Vergrämung und Entnahmen auf der Grundlage verbindlicher Kriterien konsequent ermöglicht werden.
Der Vorstoß der Union rief bei Verbänden und bei Politikern ein geteiltes Echo hervor. Während der Deutsche Jagdverband (DJV) den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht begrüßte, erteilte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner solchen Überlegungen eine Absage. Bei den Schäfern wächst unterdessen die Sorge wegen des zunehmenden deutschen Wolfsbestandes, den der Deutsche Bauernverband (DBV) inzwischen je nach Zählweise auf bis zu 1 300 Tiere schätzt.
Für unbürokratische Entschädigung
Laut dem vergangene Woche beschlossenen Positionspapier wollen CDU und CSU die staatlichen Hilfen bei der Prävention und der Regulierung von Wolfsschäden verbessern. Gefordert werden angemessene und unbürokratische Regelungen zur Entschädigung und schnelle Hilfen für die Einrichtung der nötigen Schutzmaßnahmen. Hierfür müssten bundesweit einheitliche Standards gelten. Die Beweislast für Entschädigungen bei Nutz- und Haustierrissen sei umzukehren. Die Verfahren bei der Feststellung von Wolfsrissen müssten überarbeitet werden.
Die Union plädiert außerdem für eine Unterscheidung von Wolfsschutzgebieten und Wolfsmanagementgebieten. Dazu soll im Rahmen des Wolfsmanagements und nicht zuletzt durch die Entnahme auffälliger Tiere eine „unsichtbare Grenze“ zu Städten und Dörfern gezogen werden. CDU und CSU sehen zum Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz auch die Errichtung und den Erhalt „wolfsfreier Zonen“ für gerechtfertigt an.