Verschiedene Medien hatten in den vergangenen Tagen von der Freistellung Berliner Tierschutzbeauftragten Dr. Kathrin Herrmann berichtet. Dabei war mitunter die Rede von Kündigung. Diese und andere Angaben entsprechen wohl nicht den Tatsachen, wie mit dem Verfahren vertraute Personen mitteilen. Dem Vernehmen nach wurde Herrmann vom Senat keine Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, sondern lediglich eine Freistellung verfügt.
Klagen vor dem Arbeitsgericht
Konkret wurde Herrmann demnach am 21. Februar 2025 ohne Angabe von Gründen widerruflich von allen dienstlichen Pflichten freigestellt. Sie habe gegen diese Maßnahme beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Medienseitig war zudem die Rede von vier Abmahnungen, die seitens der Senatsverwaltung gegenüber Herrmann ausgesprochen wurden. Auch gegen diese Abmahnungen soll Herrmann am 10. Februar 2025 Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben.
Tierschützer protestieren
Die Vorgänge um Herrmanns Freistellung werden in Berlins Tierschutzcommunity mit großer Verwunderung aufgenommen. Doreen Rothe vom Verein „Stadttaubenprojekt Berlin e.V.“ findet den Schritt jedenfalls „nicht nachvollziehbar“. Herrmann sei enorm kompetent, parteipolitisch neutral und habe ihre Entscheidungen stets wissenschaftlich begründet. Bleibe es bei der Freistellung, wäre das ein „absoluter Rückschritt“ für den Tierschutz in der Bundeshauptstadt, so Rothe.
Das gilt ihr zufolge gerade auch für Herrmanns Taubenmanagement, das in mehreren Stadtbezirken Berlins laut Rothe sehr gut angekommen ist. Die freigestellte Landestierschutzbeauftragte habe hier und in anderen Bereichen Lösungen angeboten, die den Tierschutz voranbringen. Deshalb hofft Rothe, dass die Senatsentscheidung in puncto Herrmann doch revidiert wird.
Petition fordert Verbleib von Herrmann im Amt
Zwischenzeitlich wurde auf der Plattform innn.it eine Petition ins Leben gerufen, die den Verbleib von Herrmann im Dienst als Landestierschutzbeauftragte Berlin fordert. Darin wird der CDU-geführten Berliner Regierung vorgeworfen, Herrmann für ihre Aufklärungsarbeit und ihr konsequentes Eintreten für den Schutz von Haus-, Wild- und Versuchstieren wird als "zu aktivistisch" zu diffamieren. Das sei eine "absurde Anschuldigung, wenn man bedenkt, dass es genau diese Aufgaben sind, die das Amt einer Landestierschutzbeauftragten ausmachen sollten". Kritisiert wird von den Initiatoren auch, dass Herrmanns Budget drastisch gekürzt wurde.
Der rbb hatte in dem Zusammenhang berichtet, dass das Jahresbudget der Tierschutzbeauftragten von 400.000 € auf nur noch 19.000 € zusammengestrichen worden sei. Tatsächlich weisen andere, mit den Prozessen vertraute Quellen, darauf hin, dass dies eine erhebliche Beschneidung des Budgets der Stabsstelle bedeutete. Das habe beim Amtsantritt der Tierschutzbeauftragten im Jahr 2020 bei mehr als 250.000 € gelegen. In den Jahren 2024 und 2025 seien 400.000 € angesetzt gewesen – davon 200.000 € für das Stadttaubenmanagement.