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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Bewerbungsfrist: 15. August

Bis zu 1 Mio. €: Fördergelder für biobasierte Innovationen aus Niedersachsen

Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb „Hightech für eine biobasierte Wirtschaft" läuft. Es werden Innovationen gefördert, die eine Biologisierung der niedersächsischen Wirtschaft vorantreiben.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und die NBank rufen zum Niedersächsischen Innovationsförderprogramm mit Schwerpunktsetzung „Hightech für eine biobasierte Wirtschaft“ auf. Bewerbungsschluss ist der 15. August 2024.

Agrarwirtschaft transformieren

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Der Förderwettbewerb zielt laut Förder-Homepage auf die Entwicklung von Innovationen ab, die eine Biologisierung und eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete niedersächsische Wirtschaft vorantreiben und so die Transformation in unterschiedlichen Branchen wie Agrarwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Chemie, Medizin, Energie, Maschinenbau und Automobilwirtschaft unterstützen.

Eingereichte Projektvorschläge können sich den folgenden beispielhaften Themenfeldern widmen, aber auch andere Anwendungen sind denkbar:

  • Entwicklung und Skalierung von Prozessen für die Herstellung landwirtschaftlicher zellulärer oder azellulärer Produkte wie bspw. Fleisch oder Milch durch Methoden des Tissue Engineerings oder der Fermentation.

  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch die Integration von Digitalisierung und Simulationstechniken 

  • Entwicklung biotechnologischer Methoden zur Verwertung von CO2 als Rohstoff für höherwertige Moleküle z. B. wertvolle Spezialchemikalien

  • Weiterentwicklung von Recyclingtechnologien für die Rohstoffrückgewinnung unter Einsatz biotechnologischer Methoden z.B. aus Abwässern und deren Behandlungsrückständen (Nährstoffe insbesondere Phosphor, Metalle), stillgelegten Bergwerken oder akkumulierten Sekundärrohstoffquellen

Fördervoraussetzungen und -rahmenbedingungen

Zuwendungsempfänger sind niedersächsische KMU sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung. Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU sind im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit KMU ebenfalls förderfähig.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung für Unternehmen belaufen sich zwischen 25 und 60 Prozent der förderfähigen Kosten je nach Unternehmensgröße und Verbundpartner und können bis zu 1.000.000 Euro betragen.

Ihre Meinung ist gefragt

Was halten Sie von Förderwettbewerben dieser Art? Wäre das Fördergeld an anderer Stelle besser aufgehoben oder wird hier genau richtig investiert und geforscht? Schreiben Sie mir gern Ihre Meinung an eva.piepenbrock@topagrar.com

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