Der Anbau von Cannabis wurde 2024 teillegalisiert. Demnach dürfen, vereinfacht gesprochen, erwachsene Privatpersonen bis zu drei Pflanzen anbauen. Sogenannte Anbauvereine dürfen Cannabis im "gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau" für eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern ausschließlich für deren Eigenverbrauch auch im größeren Stil anbauen. Nur wo?
Vielleicht auf landwirtschaftlichen Flächen, wie es sich Bauernpräsident Joachim Rukwied im Januar 2022 noch vorstellen konnte? In der weiteren Diskussion rechnete auch Bauer Willi im April 2023 einmal eher spielerisch durch, wie Landwirte ins Geschäft einsteigen könnten. Fest steht, seit der Diskussion um die Teillegalisierung wurden immer wieder potenzielle Chancen ins Spiel gebracht. Wie genau die aussehen würden, war lange unklar.
Cannabisanbau: Landwirte können als Verpächter auftreten und Strom vermarkten
Heute wissen wir: Landwirte dürfen Cannabis nicht erwerbsmäßig anbauen und vermarkten. Aber sie können leerstehende Ställe oder Scheunen an Anbauvereine verpachten, die dort eigenständig Cannabis für den Eigenverbrauch ihrer Mitglieder anbauen. In einem Mieterstrommodell können sie außerdem den erforderlichen Strom für den Indoor-Anbau verkaufen.
top agrar stellt die genauen Anbaubedingungen in Kürze anhand eines praktischen Beispiels ausführlich vor. Aber vorher möchten wir gern Ihre generelle Meinung zum Einstieg in den Cannabismarkt abfragen.