Das Kabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach basiert auf einem 2-Säulen-Eckpunktepapier und setzt die 1. Säule zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum um. Für Jugendliche bleibt der Konsum verboten. Weitere Informationen zu dem 2-Säulen-Modell lesen Sie hier.
Ampelkoalition stimmt kontrollierter Legalisierung zu
Das Ministerium rechnet bis Ende diesen Jahres mit dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der private Anbau, Besitz und Konsum ist dann für Erwachsene legal. Ziel sei laut Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die "Entkriminalisierung der zahlreichen Menschen, die Cannabis lediglich zum Eigenbedarf nutzen". Außerdem will die Ampelregierung so die organisierte Drogenkriminalität eindämmen.
Cannabis: Was ist erlaubt?
Unter anderem ist folgender Umgang mit Cannabis ab Inkrafttreten des Gesetzes straffrei:
- der private Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen durch Erwachsene
- der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen und Genossenschaften (max. 500 erwachsene Mitglieder)
- der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis
Drogenprävention: Aufklärung junger Menschen
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich ein zentraler Bestandteil des Gesetzesvorhabens.Mit dem Kabinettsbeschluss hat das Bundesgesundheitsministerium eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gestartet. Die Weitergabe an junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren wird außerdem auf 30 Gramm pro Monat beschränkt sein.
Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem."
Doch kein Geschäftsmodell für Landwirte
Zu Beginn der Diskussion um die Cannabis-Legalisierungspläne der Ampelregierung hatte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir mit dem Gedanken gespielt, dass deutsche Landwirte künftig großflächig Cannabis anbauen könnten. Bauernvertreter bekundeten damals erstes Interesse. Dies scheint mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf nun endgültig vom Tisch zu sein, da lediglich der nicht-gewerbliche Anbau von drei Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt sein soll.