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topplus BTV-3 breitet sich aus

Blauzunge Impfung: Diese Zuschüsse zahlen die Bundesländer

Für das Impfen von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus Typ 3 zahlen die Tierseuchenkassen der Bundesländer teilweise Zuschüsse. Ein Überblick.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) breitet sich in Deutschland weiter Rindern, Schafen und Ziegen aus, zuletzt gab es den ersten Fall in Hessen. Weil sich der Serotyp 3 so rasch verbreitet hat und für eine höhere Erkrankungs- und Sterblichkeitsrate sorgt, empfiehlt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) die Impfung von Wiederkäuern und auch eine Tierärztin im Interview mit top agrar.

Impf-Zuschuss unterschiedlich hoch

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Das Impfen einer ganzen Herde ist allerdings ein Kostenfaktor. Deshalb zahlen einige Bundesländer jetzt einen Zuschuss zur Impfung. Allerdings nicht immer für alle Tierarten und in sehr unterschiedlicher Höhe: von 60 Cent bis 8,35 €. Niedersachsen fördert nur das Impfen von Schafen, weil bei Rindern mildere klinische Symptome zu erwarten seien.

Die Zuschüsse im Überblick (pro Impfung):

Schaf 

Rind

Ziege

Quelle/Mehr Infos

Baden-Württemberg

1,90 €

2,00 €

0,90 €

www.tsk-bw.de

Bayern

1,00 €

1,00 €

-

www.btsk.de

Brandenburg / Berlin

2,55 €

2,55 €

3,25 €

www.tsk-bb.de

Hessen

2,00 €

3,00 €

2,00 €

www.hessischetierseuchenkasse.de

Niedersachsen

bis 3 €

-

-

www.ndstsk.de

NRW

1,00 €

2,00 €

www.lanuv.nrw.de

Rheinland-Pfalz*

2,00 €

2,50 €

2,00 €

www.tsk-rlp.de

Sachsen-Anhalt

bis 8,35 €

4,00 €

-

www.tskst.de

Schleswig-Holstein

1,00 €

2,00 €

1,00 €

www.schleswig-holstein.de

Thüringen

0,60 €

1,00 €

-

www.thtsk.de

(Zur Verfügung gestellt von Fa. Virbac; Stand 12.7.2024, kein Anspruch auf Vollständigkeit, ergänzende Informationen und ggf. Vorgaben beachten, im Zweifel mit dem Tierarzt und/oder der zuständigen Behörde abklären)

*In Rheinland-Pfalz werden die BTV-Impf-Beihilfen anteilig von Land und von der Tierseuchenkasse finanziert. Dabei erfolgt die Antragstellung und Abwicklung über die Tierseuchenkasse. Die dargestellten Beihilfehöhen gelten ab dem 15.7.2024

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