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topplus BTV-3 breitet sich aus

Impfung gegen die Blauzungenkrankheit: Diese Bundesländer zahlen Zuschüsse

Für das Impfen von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus Typ 3 zahlen die Tierseuchenkassen der Bundesländer teilweise Zuschüsse. Ein Überblick.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) hat sich 2024 rasant ausgebreitet und sorgte teils für massive Gesundheitsprobleme in den Herden. Betroffen waren vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Für 2025 erwarten Wissenschaftler und Tierärzte, dass die Infektionswelle zurück kommt.

In unserem Überblick zur Blauzungensaison 2025 betonte Tierarzt Tobias Grottendieck (Tierarztpraxis Bramsche, Niedersachsen): „Die einzige wirksame vorbeugende Maßnahme gegen die Blauzungenkrankheit ist die Impfung.“ Derzeit stehen dafür drei Impfstoffe zur Verfügung, die noch nicht offiziell zugelassen sind, deren Einsatz aber weiterhin offiziell gestattet ist.

Zuschuss für BTV3 Impfung unterschiedlich hoch

Das Impfen einer ganzen Herde gegen die Blauzungenkrankheit ist allerdings ein Kostenfaktor. Deshalb zahlen einige Bundesländer einen Zuschuss zur Impfung. Allerdings nicht immer für alle Tierarten und in sehr unterschiedlicher Höhe: von 60 Cent bis 8,35 €. Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel die Eintragung der Impfung in HIT. Weitere Bedingungen je nach Bundesland sind zu beachten (s.u.).

Zuschüsse im Überblick (pro Impfung, Stand 5.2.2025)*

Rind

Schaf 

Ziege

Quelle/Mehr Infos

Baden-Württemberg*

2,00 €

2,00 €

1,00 €

www.tsk-bw.de

Bayern

2,00 €

3,00 €

1,00 €

www.btsk.de

Brandenburg / Berlin

2,55 €

2,55 €

3,25 €

www.tsk-bb.de

Hessen

3,00 €

2,00 €

2,00 €

www.hessischetierseuchenkasse.de

Niedersachsen*

4,00 €

3,00 €

3,00 €

www.ndstsk.de

NRW*

2,00 €

1,50 €

-

www.lanuv.nrw.de

Rheinland-Pfalz*

2,50 €

2,00 €

2,00 €

www.tsk-rlp.de

Sachsen-Anhalt

4,00 €

bis 8,35 €

-

www.tskst.de

Schleswig-Holstein

2,00 €

1,00 €

1,00 €

www.schleswig-holstein.de

Thüringen*

1,00 €

0,60 €

-

www.thtsk.de

*kein Anspruch auf Vollständigkeit, ergänzende Informationen und ggf. Vorgaben der Länderbehörden beachten, im Zweifel mit dem Tierarzt und/oder der zuständigen Behörde abklären; zum Teil zur Verfügung gestellt von Fa. Virbac;

Hinweise zu den Regelungen in den Ländern:

Baden-Württemberg: Sowohl Land (1 € für Rind, Schaf, Ziege) als auch Tierseuchenkasse (1 € Rind und Schaf) zahlen einen Teil des Zuschusses. Der Antrag läuft über die Tierseuchenkasse.

Niedersachsen: Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zahlt Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste, die trotz rechtzeitig erfolgter Impfung gegen BTV-3 eingetreten sind: Schafe 90 €, Ziegen 60 € und Rinder 300 € (unter 12 Monate alt), 700 € (12-24 Monate) bzw. 1.000 € (ab 24 Monate). Die genauen Voraussetzungen sind zu beachten.

Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 gilt bei Schafen: Neben der einmaligen Impfung kann ggf. auch die Finanzierung einer Boosterung nach 3-4 Wochen mit einer Beihilfe von 1,50 € bezuschusst werden. Und bei Rindern gilt: Die Gesamtbestandsimpfung ist keine Voraussetzung mehr für die Zahlung der Beihilfe, auch die Impfung von Teilbeständen wird bezuschusst.

In Rheinland-Pfalz werden die BTV-Impf-Beihilfen anteilig von Land und von der Tierseuchenkasse finanziert. Dabei erfolgt die Antragstellung und Abwicklung über die Tierseuchenkasse.

Thüringen: Für 2025 hat Thüringen die BTV-Impfbeihilfen angepasst: Für die ersten 10 Impfungen im Jahr wird eine Beihilfe in Höhe von 5,00 €, für jede weitere eine Beihilfe von 2,00 € gewährt – maximal bis zur zweifachen Höhe der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Schafe/Ziegen oder Rinder. Damit soll der Anreiz für die Impfung, auch für Kleinsthalter, erhöht werden. Außerdem wird eine Beihilfe für alle Schafe, Ziegen und Rinder gezahlt, die trotz Impfung nachweislich an der Blauzungenkrankheit verenden.

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