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Bundestierschutzbeauftragte würde Anbindehaltung komplett verbieten

Der Tierschutzbeauftragten des Bundes gehen die bisher diskutierten Maßnahmen in der Bundestierschutznovelle nicht weit genug. Mit ihr gäbe es ein totales Verbot für Anbindehaltung und Kupieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Streit um die Novelle des Bundestierschutzgesetzes zieht sich nun schon etliche Monate hin. Nutztierhalter kritisieren die aus ihrer Sicht überhöhten Anforderungen an die Haltungsbedingungen sowie absehbare Wettbewerbsnachteile und befürchten eine neue Welle von Bürokratie. Auf der anderen Seite stehen Tierschützer, denen die bisher diskutierten Regeln noch viel zu lasch sind.

Keine Sonderregeln für Bestandsbetriebe

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Eine davon ist die Bundestierschutzbeauftragte Ariane Kari. Gegenüber der dpa machte Kari unter anderem keinen Hehl aus ihrer Meinung zur geplanten Ausnahmeregelung für Bestandsbetriebe mit Anbindehaltung. Sie plädiert stattdessen für ein Komplettverbot, dass eine Sonderregelung für viele Betrieb im Süden Deutschlands ausschließt.

Verschärfung beim Schwänze Kupieren

Auch beim Kupieren von Schwänzen fordert die Bundestierschutzbeauftragte schärfere Regeln als aktuell vorgesehen. Das geplante Verbot solcher Eingriffe bei Lämmern würde sie nach einer Übergangsfrist gerne auf Schweine ausweiten.

Videoüberwachung in Schlachthöfen ausdehnen

Nachbesserungen wünscht sich die Tierschutzbeauftragte zudem bei der Videoüberwachung in Schlachthöfen. Statt nur große Schlachtstätten, würde Kari am liebsten auch kleinere Betriebe einbeziehen. Welche Folgen diese und die anderen Vorgaben für die deutschen Tierhalter und den Strukturwandel hätte, war nicht Teil des Gesprächs.

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