Die deutsche Milchindustrie lehnt eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milchprodukten mit aller Kraft ab. Diese Haltung bekräftige der Milchindustrieverband (MIV) am Mittwoch beim Milchgipfel in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel.
Stahl: Herkunftskennzeichnung protektionistisch
„Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung klingt zunächst attraktiv, ist aber protektionistisch und erschwert den Handel auf dem EU-Binnenmarkt“, erklärte der MIV-Vorsitzende und Chef der Hochland-Molkerei Peter Stahl. Solche Regeln würden vor allem die Molkereien in den Grenzregionen mit riesigen Herausforderungen und steigenden Kosten konfrontieren.
Länderminister keine gemeinsame Linie
Auch der Agrarminister aus Sachsen-Anhalt Sven Schulze (CDU) ist gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung: „Die Regeln auf dem Binnenmarkt sorgen dafür, dass die Qualitätsstandards gleich sind, egal wo Milch in Europa produziert wird.“
Auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche zeichnete sich laut Schulze keine gemeinsame Linie zwischen den Ländern und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ab. Özdemir strebe eine nationale Herkunftskennzeichnung an, wenn die EU-Kommission keinen Vorschlag unterbreite, so Schulze. Das lehne er jedoch ab.
Bundesregierung will Herkunftskennzeichnung
Das Vorgehen der Bundesregierung bestätigte Ester Winterhoff. Winterhoff leitet das Referat Ernährung und Landwirtschaft in der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der EU. Sie vertritt die Interessen des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Brüssel.
Im Koalitionsvertrag hätte die Ampel-Regierung eine „umfassende Kennzeichnung von Lebensmitteln“ vereinbart, so Winterhoff. Dazu gehöre auch die Milch. „Legt die EU-Kommission keinen Vorschlag zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung vor, wird Bundesminister Özdemir, die Möglichkeiten einer nationalen Regelung prüfen“, so die Diplomatin.
Die EU-Kommission hatte einen Vorschlag zur Herkunftskennzeichnung schon für Ende des vergangenen Jahres angekündigt. Die Behörde hängt also im Zeitplan hinterher. Einen Vertreter der EU-Kommission konnte der MIV nicht für seine Veranstaltung gewinnen.
Optionen juristisch begrenzt
Für den Juristen Prof. Dr. Matthias Horst zeigt das, dass die Kommission an der juristischen Umsetzbarkeit zweifelt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) gegen die französische Regierung hätte gezeigt, dass verpflichtende Herkunftskennzeichnungen kaum mit EU-Recht zu vereinen seien, so Horst.
Unter dem „Deckmantel“ der Nachhaltigkeit und Transparenz sei eine Herkunftskennzeichnung eine Irreführung der Verbraucher, weil sie im EU-Binnenmarkt nichts über Qualität Aussage.
Verbraucher können schon heute wählen
Der Abgeordnete des Europaparlamentes Dr. Peter Jahr merkte an, dass die Vebraucher schon heute schon die Wahl hätten, gekennzeichnete Milch zu kaufen. Sein Appell an die Kommission: „Erlaubt Vielfalt, vermeidet Bürokratie und macht die Herkunftskennzeichnung freiwillig.
Was wollen die Bauern?
Ein Vertreter der Milcherzeuger war nicht Teil des Podiums. Der Brüsseler Vertreter der Landwirtschaftskammer Österreich, Matthias Gröger, meldete sich jedoch in der anschließenden Fragerunde zu Wort. Er war überrascht über die „vehemente Ablehnung“ aus der Milchindustrie. „Wir Landwirte sehen eine Herkunftskennzeichnung als zusätzliches Differenzierungsmerkmal“, so Gröger. Auf dem EU-Binnenmarkt abschotten wolle man sich hingegen nicht.