Ab Februar dürfen Kälber jünger als sechs Monate nicht mehr auf reinen Bongossi- oder Betonspaltenböden gehalten werden. Dann ist eine trockene und weiche oder elastische Liegeflächen nötig.
Hintergrund ist eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNtV). Die war am 08.02.2021 im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt mit einer Übergangsfrist von drei Jahren am 09.02.2024 in Kraft.
Für Kälbermäster und Fresseraufzüchter, aber auch Bullenmäster, die jüngere Tiere aufstallen, oder Milchviehhalter, die ihr Jungvieh auf Spalten aufziehen, bedeutet das: Sie müssen auf Stroh umstellen oder bestehende Bongossi- oder Betonspaltenböden mit Gummimatten nachrüsten.
Ob gummierte Liegeboxen ausreichend sind und was als Liegefläche gilt, klärt diese Leserfrage:
Tipps für den Umbau von Spaltenböden und Praktikerberichte finden Sie hier:
Eine Herstellerübersicht sowie den Erfahrungsberichts eines Tierarztes lesen Sie hier:
Über Ausnahmeregelungen, Härtefälle und Maßen informiert zudem das LfL in Bayern hier.