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Illegaler Wolfsabschuss im Landkreis Uelzen – Legale Entnahme kaum umsetzbar

Die aktuellen Vorgaben machen die rechtskonforme Entnahme auffälliger Wölfe nahezu unmöglich. Das Landvolk Niedersachsen fordert endlich praktikable Regeln für den Abschuss.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Landkreis Uelzen ist ein Wolf ohne Genehmigung und damit illegal geschossen worden. Wie der NDR berichtet, wurde das Tier bereits am 20. September bei Maishäckselarbeiten auf einem Acker in der Ortschaft Boecke entdeckt. Eine Untersuchung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin habe ergeben, dass der männliche Wolf erschossen wurde.

Uelzens Landrat Heiko Blume (CDU) stellte klar, dass das illegale Abschießen von Wölfen eine Straftat darstellt. Sollte der Schütze ermittelt werden, hätte das laut Blume auch waffenrechtliche Konsequenzen. Ein Abschuss von Wölfen sei nur unter strengen Auflagen erlaubt.

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Schnellabschüsse alle vor Gericht gescheitert

Da fangen die Probleme allerdings an. Bekanntlich können Wölfe entnommen werden, wenn sie wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Nutztiere angreifen. In solchen Fällen sind seit Dezember 2023 sogar „Schnellabschüsse“ vorgesehen. Wie das Landvolk Niedersachsen mitteilt, sind allerdings seitdem alle Genehmigungen in ganz Deutschland als rechtswidrig eingestuft worden.

Auch die drei bisher genehmigten Verfahren in Niedersachsen sind nach Angaben des Verbandes sämtlich kassiert worden, da die Verwaltungsgerichte alle Abschussgenehmigungen als rechtswidrig deklarierten, und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigte dies in allen Fällen. In der Genehmigungsbegründung habe es jeweils an Nachweisen, Dokumentationen und einer Begründung gefehlt, hieß es. Für die deutschen Genehmigungsbehörden, die ein Tier zum Abschuss freigeben müssen, heißt das nach Einschätzung des Landvolkverbandes, dass jede Abschussgenehmigung bis in das letzte Detail begründet werden muss. Auch das Kosten-Argument sei bislang ohne Ausnahme vor Gericht scheiterte.

Ehlers: Handlungsunfähig wegen schlecht gemachten Gesetzen

Jörn Ehlers, Vize-Präsident des Landvolks Niedersachsen und Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement stellt fest, dass die Gerichte derzeit mit „schlecht gemachten Gesetzen“ arbeiten. „Dies macht uns faktisch handlungsunfähig. Vorerst werde die Entnahme eines Wolfes weiterhin nur in absoluten Einzelfällen möglich sein, wenn Berlin nicht handelt“, bemängelt Ehlers. Er sieht hier die Bundesregierung gefordert, nun endlich ein Schnellabschussverfahren zu entwickeln, das diesen Namen verdient.

Laut dem Europäischen Gerichtshof EuGH ist ein „günstiger Erhaltungszustand“ unabdingbar für eine Entnahme. In Niedersachsen leben nach Angaben der Landesjägerschaft aktuell 55 nachgewiesene Wolfs-Rudel. Bundesweit sind es nach Angaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) 184 bestätigte Rudel, 47 Paare und 22 territoriale Einzeltiere (Monitoringjahr 2022/2023). Absolute Zahlen werden von amtlicher Seite nicht genannt. Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutscher Jagdverband (DJV) und die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) schätzten den Bestand allerdings bereits im vergangenen Jahr auf 2.000 bis 3.000 Tiere. Schweden mit einem Wolfsbestand von aktuell etwa 375 Tieren geht davon aus, dass für den Erhalt einer gesunden Population in dem skandinavischen Land ein Bestand von 170 Beutegreifern ausreicht.

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