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topplus Schutz vor Wölfen

Bayern setzt für unwirksam erklärte Wolfsverordnung wieder ein

Das bayerische Kabinett hat die von einem Gericht aufgehobene Wolfsverordnung wieder in Kraft gesetzt. Sie erleichtert den Abschuss nach Wolfsrissen. Der Bund Naturschutz will wieder dagegen klagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die bayerische Staatsregierung ist fest entschlossen, Weidetiere und Menschen besser vor Wölfen zu schützen. Sie hat diese Woche die Wolfsverordnung, die sie bereits im Mai 2023 erlassen hat, inhaltsgleich wieder in Kraft gesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte sie nach einer Klage des Bund Naturschutz in Bayern im Juli dieses Jahres für unwirksam erklärt, weil man zuvor keine entsprechende Verbändeanhörung durchgeführt habe. Diese habe man nun durchgeführt, erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann gegenüber dem Bayerischen Rundfunk (BR).

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Bund Naturschutz will erneut klagen

Der Bund Naturschutz bemängelte, dass die bayerische Staatsregierung nicht auf die Vorschläge des Verbandes reagiert habe, weshalb man sich zu einer erneuten Klage gezwungen sehe. Die inhaltlich unveränderte Verordnung verstoße gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht, so Verbandsvorsitzender Richard Mergner. Man sei nicht generell gegen den Abschuss von Wölfen, die Weidetiere reißen. Die Staatsregierung aber wolle den Wolf zum Feind ausrufen, sagte Mergner gegenüber dem BR. „Der Wolf gehört zu Bayern und deswegen müssen wir lernen, mit ihm umzugehen.“

Entnahme wesentlich erleichtert

Die bayerische Wolfsverordnung besagt, dass nach einem Wolfsriss in einem nicht schützbaren Weidegebiet ein Wolf im Umkreis das Risses entnommen werden darf, wobei es keiner Individualisierung mehr bedarf. Das heißt, der Wolf, der entnommen wird, muss nicht der sein, der selbst getötet hat. Verhaltensauffällige Wölfe dürfen nach der Verordnung auch dann entnommen werden, wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt. Über den Abschuss entscheidet das zuständige Landratsamt.

Überall Weidetierhaltung ermöglichen

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber rechtfertigt die Verordnung mit dem Schutz der Weidetiere. Er hält einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf für erforderlich, um die Weidetierhaltung überall und auf Dauer zu ermöglichen. „Die Weidetierhaltung ist eine der Grundlagen für die Artenvielfalt in Bayern“, so der Minister.

 

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