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Maul- und Klauenseuche: BMEL ruft Krisenstab ein

Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ruft das BMEL einen Krisenstab zur Folgenabschätzung ein. Brandenburg sucht derweil nach weiteren Fällen und keult vorsorglich zwei Kleinbestände.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der Bestätigung der Maul- und Klauenseuche in einer Wasserbüffelherde in Brandenburg verliert Deutschland die Anerkennung als "frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung" bei der Weltorganisation für Tiergesundheit.

Die genauen Auswirkungen auf den internationalen Handel- und Transport von Tieren und tierischen Lebensmitteln sind noch nicht bekannt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schreibt: "Außerhalb der Sperrzonen gilt: Für den innerdeutschen und EU-innergemeinschaftlichen Handel wird das Prinzip der Regionalisierung angewendet, d.h. Verbringungen sind weiterhin möglich."

In einem Schreiben an verschiedene Verbände weist das BMEL aber darauf hin, dass mit Sperren aus Drittländern erfahrungsgemäß zu rechnen ist. Zudem rät es zunächst von Lebendtierexporten in Drittländer ab, um Probleme an den Grenzen zu vermeiden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat für Dienstag den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um über den Ausbruch der MKS und die möglichen Folgen zu beraten. Für Montag ist ein Treffen mit den Branchenverbänden geplant.

Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Stillstand in Brandenburg

In Brandenburg hat die dortige Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt per Eilverordnung den Transport von Tieren und tierischen Produkten eingeschränkt:

Der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden ist in Brandenburg für 72 Stunden verboten. Gleiches gilt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle. Somit sind Schlachtbetriebe und der Einzelhandel davon nicht betroffen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Keulung im Umkreis des Ausbruchs

Laut verschiedener Medienberichte werden im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruch im Landkreis Märkisch-Oderland alle Klauentiere gekeult werden. Davon betroffen seien 200 Schweine und vier Schafe.

Zudem besteht eine Schutzzone im Radius von mindestens 3 km sowie eine Überwachungszone im Radius von mindestens 10 km. Der betroffene Betrieb hat weitere Haltungen in anderen Landkreisen, die die Behörden ebenso auf MKS untersuchen, wie Betriebe mit Klauentieren in der Schutzzone.

Informationen zur Verbreitung und Symptomen von MKS finden Sie hier.

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