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Niedersachsen zahlt Härtebeihilfe bei Blauzungenkrankheit - warum Andere nicht?

Die Blauzungenkrankheit des Serotypen 3 sorgte in diesem Sommer für viel Leid. Niedersachsen zahlt nun Härtebeihilfen – NRW nicht. Doch warum? Wir haben bei der Tierseuchenkasse in Münster nachgefragt

Lesezeit: 4 Minuten

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

Dr. Annette vom Schloß, Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse NRW, berichtet über die Härtebeihilfen, die Niedersachsen nun Rinderhaltern zahlt, die Tiere wegen BTV-3 verloren haben.

Wochenblatt: Kürzlich meldete die Tierseuchenkasse (TSK) in Niedersachsen, dass Tierhalter für die Impfung sowie für Verluste aufgrund einer Infektion mit der Blauzungenkrankheit des Serotypen 3 (BTV-3) sogenannte Härtebeihilfen beantragen können. Was steckt dahinter?

Dr. vom Schloß: Bei den Leistungen der TSK Niedersachsen handelt es sich um Beihilfen. Diese sind – im Vergleich zu Entschädigungen – freiwillige Leistungen der TSK, die nach den entsprechenden Rechtsvorgaben der Bundesländer gezahlt werden können.

Dagegen sind Entschädigungen Pflichtleistungen nach dem Tiergesundheitsgesetz und gelten für alle Bundesländer. Sie werden nur nach Tötungsanordnung infizierter Tiere gezahlt. Allerdings ist dies kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der BTV-3, weil damit die Infektionslast in den Gnitzen nicht verringert wird. Die Härtefallbeihilfen in Niedersachsen werden nur in Einzelfällen gezahlt. Dazu gehören z. B. die Vorgaben, dass:

  • die Herde mindestens drei Wochen vor Erstinfektion der BTV-3 geimpft wurde, 

  • die Tiere positiv auf das Virus getestet wurden, 

  • die Tierverluste mindestens 25 % über denen der Vorjahre liegen,

  • mindestens fünf Tiere nachweislich an BTV-3 verendet sind, 

  • die Blauzungenkrankheit aufgrund der Tierverluste zu einem wirtschaftlichen Verlust führt.

Alle Vorgaben sind mit dem Antrag vom Tierhalter nachzuweisen. Vermutlich wird nur eine geringe Zahl von Schafhaltern in Niedersachsen Anspruch auf diese Härtefallbeihilfe haben.

In NRW ist diese Form der Härtebeihilfe also nicht möglich?

Dr. vom Schloß: Das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz in NRW hat keine Vorschrift zu Härtefallbeihilfen. Daher kann diese Form der Beihilfe von der TSK NRW auch nicht geleistet werden.

Nichtsdestotrotz sind Tierhalter auch in NRW stark vom Virus gebeutelt. Ist keine ähnliche Unterstützung vorgesehen?

Dr. vom Schloß: Nein, aufgrund der mangelnden Rechtsvorgabe und besonders aufgrund der Haushaltssituation der Schafkasse. In NRW ist der Beitrag in der Schafkasse seit fünf Jahren auf 0 € gesetzt. Die Rücklage für Entschädigungen ist ausreichend und größere Beihilfen mussten in den vergangenen Jahren nicht geleistet werden.

Entschädigungen oder Beihilfen gehen häufig mit Beitragserhöhungen einher. Sehen Sie diesbezüglich Gefahr?

Dr. vom Schloß: Alle Beihilfen wirken sich auf den Beitrag aus. Neben diesen Leistungen erhöhen sich auch die Verwaltungskosten – Anträge müssen schließlich bearbeitet werden. Die Schafkasse in NRW ist beispielsweise sehr klein strukturiert. Von den rund 11.000 gemeldeten Betrieben haben mehr als 9.000 weniger als 20 Schafe im Bestand. Weniger als 100 Betriebe halten mehr als 500 Schafe. Wenn die Beiträge hoch sind, dann belastet das besonders die Schafhalter, die ihre Existenz alleinig aus der Haltung dieser Tiere bestreiten.

Diese Erfahrung machten wir 2007 beim BTV-8. Damals wurden aufgrund der rechtlichen Vorgaben (altes Tierseuchengesetz) Tötungsanordnungen ausgesprochen, die Halter entschädigt und der Beitrag für Schafe musste auf 6 € pro Tier und in den beiden Folgejahren auf 4 €/Schaf erhöht werden. Das war eine extreme Herausforderung für die Betriebe – besonders für die mit großen Herden. Eine solche Belastung der Tierhalter will die TSK unbedingt vermeiden.

BTV wird voraussichtlich 2025 wieder Thema sein. Wie kommen Tierhalter besser durch die nächste Gnitzen-Saison?

Dr. vom Schloß: Das einzig probate Mittel zur BTV-Bekämpfung ist auf Dauer nur die Impfung der Tiere. Es ist wichtig, die Viruslast zu verringern, damit die Gnitzen die Krankheit nicht übertragen. Dies zeigt auch die BTV-8-Erfahrung. Nachdem im Frühjahr 2008 mit der Impfung begonnen wurde und fast alle Betriebe geimpft hatten, verringerte sich in den Folgejahren die Anzahl von Neuinfektionen beachtlich.

Wie sieht es bei den Impfstoffen aus: Wann erwarten Sie die offiziellen Zulassungen für die aktuell genutzten Impfstoffe?

Dr. vom Schloß: Da kann ich leider keine eindeutigen Angaben machen. Der Bund und die Vertreter der Bundesländer haben die Hersteller aufgefordert, die Zulassung zu beantragen. Aber unabhängig von der Zulassung der Impfstoffe: Der Schutz der Tiere vor einer schweren BTV-3-Erkrankung mit Verlusten kann derzeit nur mit der Impfung erreicht werden. 

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