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topplus Härtebeihilfe der TSK

Niedersachsen: Geld für Impfung und Tierverluste durch Blauzunge

Die Zahl der Tierverluste durch Blauzunge ist stark gestiegen. Niedersächsische Tierhalter können jetzt eine Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen - unter bestimmten Voraussetzungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Blauzungenkrankheit hat sich in den letzten Wochen in ganz Deutschland massiv ausgebreitet. In einigen Bundesländern erhalten Landwirte finanzielle Unterstützung bei der Impfung.

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) gewährt ab sofort eine Härtebeihilfe für die Impfung von Schafen und Ziegen gegen BTV-3 in Höhe von 3 €. Ab 2025 ist eine Härtebeihilfe für die Impfung von Rindern in Höhe von 4,00 € je grundimmunisiertem Tier vorgesehen.

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Darüber hinaus wird eine Härtebeihilfe für BTV-3-bedingte Tierverluste gewährt. Allerdings nur, wenn die Tiere rechtzeitig gegen BTV-3 geimpft wurden. Pauschal können laut der TSK für ein adultes Rind 1.000 €, für Schafe 90 € und für Ziegen 60 € gewährt werden. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:

Voraussetzungen Härtebeihilfe Rinder

  1. Vollständige Grundimmunisierung aller Tiere des Bestandes durch eine Tierärztin / einen Tierarzt

  2. Eintragung der Impfung in HI-Tier

  3. Verenden oder Euthanasie aufgrund des Vorliegens einer BTV-3-Infektion (ab dem 8. Tag nach Abschluss der Grundimmunisierung)

  4. Nachweis des Vorliegens einer BTV-3-Infektion anhand eines positiven PCR-Ergebnisses

  5. Vorliegen einer unbilligen Härte: mindestens 3 verendete / euthanasierte Tiere

Voraussetzungen Härtebeihilfe Schafe und Ziegen:

  1. Grundimmunisierung aller Tiere des Bestandes ab einem Alter von 3 Monaten durch eine Tierärztin / einen Tierarzt (spätester Zeitpunkt: 3 Wochen vor dem Verenden)

  2. Eintragung der Impfung in HI-Tier

  3. Bestätigung für das Vorliegen von BTV-3-typischen klinischen Symptomen durch die betreuende Tierärztin / den betreuenden Tierarzt (ein labordiagnostischer Nachweis muss nicht erbracht werden)

  4. Vorliegen einer unbilligen Härte: mindestens 5 verendete Tiere + Übersterblichkeit in Höhe von mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahr (beihilfefähig sind nur die Tiere, welche oberhalb der Sterblichkeitsanzahl des Vorjahres liegen)

  5. Nachweis der Übersterblichkeit mittels Vorlage von Abholscheinen der Tierkörperbeseitigung, jeweils aus dem 2. Halbjahr für 2023 und 2024

Alle Infos gibt es auch hier: www.ndstsk.de/blauzunge

Tierseuchenkasse kritisiert Land Niedersachsen

Bislang hatten Betriebe kein Geld bekommen, wenn Tiere an der Blauzungenkrankheit gestorben sind. Der Grund: Die Tierseuchenkasse zahlt eigentlich nur dann, wenn die Behörden eine Tötung von Tieren angeordnet haben, um eine Seuche einzudämmen. So eine Anordnung gibt es bei der Blauzungenkrankheit allerdings nicht.

Weil die Fallzahlen von infizierten Tieren seit dem Sommer aber rasant angestiegen sind, hat die TSK jetzt die sogenannte Härtefallbeihilfen beschlossen. Das Geld kommt allerdings von den Tierhaltern selbst, die in die Tierseuchenkasse einzahlen. Das Land Niedersachsen habe bislang noch keine finanzielle Hilfe zugesagt, kritisierte Ursula Gerdes, Vorsitzende der Tierseuchenkasse, gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR).

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