Bislang hat Landwirt und Berufsschäfer Wendelin Schmücker sämtliche seiner Anträge und Klagen zum Einsatz einer Schusswaffe gegen Wölfe verloren. Er fordert, dass er mit einer Flinte Gummigeschosse auf angreifende Wölfe schießen darf, um diese zu vertreiben. Im Notfall müsste es auch möglich sein, einen Wolf zu töten. Schmücker war bereits mehrfach durch Wolfsübergriffe persönlich und wirtschaftlich betroffen.
Eine Erlaubnis zum Waffenbesitz ergibt sich daraus nach derzeitiger Rechtslage aber nicht, stellten die Juristen klar. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter strengem Schutz.
Urteil nicht akzeptiert
Das nimmt der streitbare Tierhalter nicht hin und geht gegen das am 6.September 2022 verkündete Urteil (AZ.: 3 A 58/21) des Verwaltungsgerichts Lüneburg in Berufung. „Es bestehen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, die Rechtssache weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf und die Rechtssache ist von grundsätzlicher Bedeutung“, argumentieren Schmückers Anwälte.
Sie meinen, das Gericht habe sich nicht EU-weit über ähnliche Urteile informiert und keine Fachleute und Wissenschaftler zum Thema Wolfsvergrämung durch Flinten angehört. Auch fühle sich der Mandant nicht ernst genommen. Daher muss nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) dazu beraten.
„Es bleibt nur die Selbstverteidigung“
Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS), dessen Vorsitzender Schmücker ist, hält eine waffenrechtliche Erlaubnis als Notlösung für die derzeit einzige Antwort, um die Weidetiere den Wölfen nicht hilflos auszuliefern. „Da alle empfohlenen passiven Herdenschutzmaßnahmen nicht dauerhaft erfolgreich sind, bleibt eben nur die Selbstverteidigung. Nur durch den Einsatz von Waffen werden die Wölfe lernen, dass Weidetiere unter menschlichem Schutz stehen und Übergriffe ein Risiko darstellen – dass es also besser für ihn ist, Abstand zu halten“, ist sich Schmücker sicher.
Das Wettrüsten gegen die stark wachsende Wolfspopulation, welches die Politik den Weidetierhaltern aufbürde, werde das Problem mit den intelligenten Raubtieren nicht ansatzweise lösen, meint der Kläger. Eine Koexistenz von Wolf und Weidetieren funktioniere in einer Kulturlandschaft wie der deutschen nur, wenn die Wolfsbestände reguliert und der Ausbreitung enge Grenzen gesetzt werden.