Es sei ein ureigenes Interesse der RSH, die seit über 25 Jahren ausschließlich Zuchtrinder exportiert, dass die Tiere vor, während und auch nach dem Transport tierwohlgerecht behandelt werden. Die RSH eG setze sich aus diesem Grunde dafür ein, dass das geltende Recht – so vor allem die EU-Tierschutztransportverordnung – bei allen Transporten und über die Grenzen der Europäischen Union hinaus eingehalten werde.
Einheitliche Umsetzung muss Wettbewerbsnachteil vermeiden
Die einheitliche Umsetzung der bestehenden Auflagen zum Tierschutz beim Transport in allen EU-Ländern sei dabei unumgänglich. Ebenso bedürfe es einer bundeseinheitlichen Auslegung der Auflagen dieser Verordnung, um den Tierschutz beim Transport zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für die Rinderzüchter in Schleswig-Holstein zu vermeiden.
Generalverdacht nicht angebracht
Die RSH ist der Auffassung, dass es nicht opportun ist, ihre Abnehmer aus Drittstaaten hinsichtlich der dort herrschenden glaubensbedingten Schlachtpraktiken unter Generalverdacht zu stellen. Das Schächten von Rindern sei in der Bundesrepublik Deutschland und der EU in engen Grenzen zulässig. Dies müsse auch für die derzeit unter Generalverdacht stehenden Drittstaaten gelten. Eine vollständige Untersagung des Exports von Zuchtvieh in diese Staaten aufgrund von Medienberichten und Horrorszenarien sei nicht gerechtfertigt. Denn greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Schlachtung in diesen Staaten für die Tiere tatsächlich mit qualvollen Begleitumständen verbunden ist, liegen bisher nicht vor.
Jeder berechtigten, auf Fakten basierenden Kritik stehe die Zuchtorganisation offen gegenüber. Ergebe sich aufgrund von konkreten Hinweisen der Verdacht, dass Zuchttiere auf dem Transport oder nach der Ankunft in dem Zielland nachweislich misshandelt werden, werde sie diesem Verdacht mit aller Schärfe nachgehen. Nachweisliche Verstöße wolle sie mit aller Konsequenz und unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel verfolgen.
Die Zuchtorganisation verwehre sich jedoch dagegen, dass einzelne Behörden ihre Unzufriedenheit über die geltende Rechtslage auf Kosten der RSH zum Ausdruck bringen. Die gegenwärtigen Vorwürfe, Schuldzuweisungen und Reaktionen führten zum Schüren von Feindbildern, das keinem helfe.
Die Vollständige Stellungnahme der RSH eG zum Thema Zuchtrinderexport lesen Sie hier.