Nach dem seit April 2021 geltendem EU-Recht zählt die Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) zu den „gelisteten Seuchen“ (Kategorie C + D + E). Daraufhin hatten alle Bundesländer bei der EU-Kommission Anträge gestellt – entweder zur Gewährung des Status „frei von BVD“ oder zur Genehmigung von „BVD-Tilgungsprogrammen“. Diese Anträge wurden jetzt genehmigt, berichtet das Friedrich Löffler Institut (FLI). Die BVD-freien Regionen und die Regionen mit einem genehmigten Tilgungsprogramm sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 der Kommission gelistet:
Offiziell frei von BVD sind demnach die Länder:
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Außerdem Großteile von
- Bayern,
- Baden-Württemberg und
- Hessen.
In einzelnen Städten bzw. Kreisen von Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gilt jetzt das Tilgungsprogramm. Auch in den Bundesländern
- Berlin,
- Niedersachsen,
- Nordrhein-Westfalen und
- Schleswig-Holstein
gilt das Tilgungsprogramm.
Impfverbot für den Status „frei von BVD"
Für den Status „frei“ müssen in einem Land bzw. einer Zone mind. 99,8 % der Betriebe, die mind. 99,9 % der Rinderpopulation repräsentieren, frei sein. In den letzten 18 Monaten darf kein BVD-Fall bestätigt worden sein.
Das Impfen und der Zukauf von geimpften Tieren ist in freien Regionen und in freien Betrieben verboten. Für nicht freie Betriebe in Regionen mit Tilgungsprogramm gelten je nach Bundesland ggf. Ausnahmen.
Hintergrund ist: Impf-Antikörper und natürliche Antikörper lassen sich im Labor nicht sicher unterscheiden. Eine Impfung mache daher die Überwachung des Status „frei von BVD“ unmöglich.
Die Untersuchungen auf BVD-Infektion könnten zukünftig durch serologische Proben aus dem Blut oder Milch möglich sein. Vorerst sollen aber die Ohrstanzproben auf Einzeltierbasis bleiben.