Im Sommer hat die Bundesregierung im Corona-Konjunkturpaket Sauenhaltern 300 Mio. € für den Stallumbau in Aussicht gestellt. Jetzt wollen Bundestag und Bundesregierung die Fristen für das Umbauprogramm verlängern. Der Bundestag hat beschlossen, die Fördermittel in das Jahr 2022 zu übertragen. Ursprünglich mussten diese Ende 2021 abgerufen sein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will zudem eine Verlängerung der Antragsfrist über den 15. März 2021 hinaus prüfen.
Bezuschusst werden 40% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500000 € pro Betrieb und Investitionsvorhaben. Das BMEL fördert zudem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts, wenn der Tierbestand nicht vergrößert wird.
Die ISN ist skeptisch, ob die Verlängerung ausreicht. Denn noch sei nicht einmal die Planungsgrundlage, die Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, rechtskräftig. Und auch bei anderen Rechtsbereichen wie der TA-Luft oder im Baurecht hake es noch. „Hier muss der Knoten schnell durchschlagen werden, damit die Sauenhalter nicht leer ausgehen“, fordert die ISN.