Bundestag und Bundesregierung wollen den Zeitraum für das 300-Millionen-Euro-Stallumbauprogramm für Sauenhalter und die Antragsfristen dafür verlängern. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat vergangene Woche die Möglichkeit zur Übertragbarkeit der Mittel in das Jahr 2022 beschlossen.
Nun will Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auch Verlängerung der Antragsfrist prüfen, teilt das BMEL am Montag mit. Sie ist bisher auf Ende März 2021 festgelegt. Vor einer Entscheidung für die Fristverlängerung muss allerdings der Bundestag in der kommenden Woche noch dem Bundeshaushalt, in dem auch die Übertragung der Mittel auf 2022 verzeichnet ist, verabschieden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich dafür ausgesprochen, die Förderperiode für das 300-Millionen-Euro-Stallumbauprogramm des Ministeriums über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Planung und Bau solcher Vorhaben würden länger dauern, hatte sie argumentiert.
Die Bundesregierung hatte im Sommer über den Weg des Corona-Konjunkturpaketes den Landwirten 300 Mio. € für den Umbau von Sauenställen zur Verfügung gestellt. Sie sollen die Verschärfungen in der Nutztierhaltungsverordnung und das Aus für die langfristige Kastenstandhaltung von Sauen abfedern. Das Geld musste ursprünglich aber bis Ende 2021 abgerufen sein.
Bezuschusst werden laut dem Programm 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 € pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das BMEL fördert außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.