In Hessen häufen sich die Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen. Doch während die Vorgehensweise und Entschädigungsfrage für infizierte Betriebe klar geregelt ist, stehen die von Sperrmaßnahmen betroffenen Schweinehalter in den Restriktionszonen drumherum im Regen.
In den sauenhaltenden Betrieben werden weiterhin Ferkel geboren, und in den Mastställen erreichen tagtäglich Tiere ihre Schlachtreife oder wachsen aus den Masken heraus und dürfen bzw. können nicht vermarktet werden, weil sich keine Abnehmer finden.
Tierschutzprobleme sind vorprogrammiert
Dadurch sind Tierschutzprobleme in den immer voller werdenden Ställen vorprogrammiert. Deshalb spricht sich der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) in einer Pressemitteilung dafür aus, dass alle Schweine in der infizierten Zone getötet werden dürfen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium solle sich dafür auf EU-Ebene stark machen.
Tierschutzgesetz verbietet das Töten ohne „vernünftigen Grund“
Das Problem: Bislang dürfen gesunde Tiere nicht „ohne vernünftigen Grund“ getötet werden, wenn im Hausschweinebestand keine Seuche festgestellt wurde. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet ein derartiges Vorgehen. Das sei auch gut so, argumentiert BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer.
„Wenn der Bestand jedoch in einer Sperrzone liegt und aufgrund des Verbringungsverbots gegen die Platzvorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verstoßen wird und erhebliches Tierleid zu befürchten ist, dann muss die Frage gestellt werden, ob es sich hierbei nicht doch um einen vernünftigen Grund handelt“, so Hammer.
Systemversagen wiederholt sich
Das Systemversagen, dass man bereits beim letzten ASP-Ausbruch in einem Hausschweinebestand in Niedersachsen beobachten konnte, wiederhole sich nun erneut in Hessen. Durch das Töten der noch in der infizierten Zone verbliebenen rund 3.000 Schweine ließe sich nicht nur das Übergreifen der Seuche auf gesunde Schweine verhindern, sondern auch Tierschutzproblemen vorbeugen, erklärt der BRS.