Angesichts von immer neuen Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bleibt die Gefahr im gesamten Bundesgebiet weiterhin hoch, das Virus in neue Regionen und Schweinebetriebe einzuschleppen. Nun steht auch die Saison für Gesellschaftsjagden vor der Tür.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) appeliert daher an alle Jäger, umsichtig zu sein und die Präventions- und vor allem Hygienemaßnahmen mit höchster Wachsamkeit einzuhalten. Auf Jagdreisen in die von ASP betroffenen Gebiete sollten Jäger verzichten.
Vorsicht während der Gesellschaftsjagd!
Denn auch wenn das ASP-Virus sich vorrangig über den direkten Kontakt zu infizierten Schweinen, tierischen Produkten oder Speiseabfällen und Blut verbreitet, sind auch Kleider, Schuhe oder Fahrzeuge Überträger. Insbesondere große Jagdveranstaltungen mit einer Vielzahl an Gästen sowie revierübergreifende Gesellschaftsjagden bergen ein hohes Risiko zur Einschleppung des ASP-Virus.
Das Veterinäramt des Kreises Soest in Nordrhein-Westfalen hat daher die nachfolgenden Hygiene- und Verhaltensregeln zusammengestellt, die sich auf das gesamte Bundesgebiet übertragen lassen. Alle Jäger und Jägerinnen sollten Sie vor Beginn und während der Jagd unbedingt einhalten.
Hygiene- und Verhaltensregeln für Jäger und Jägerinnen
Bereits in der Jagdeinladung sollte ein kleiner Text auf die brisante ASP-Lage hinweisen. Dazu gehört auch ein Hinweis, dass die Jagd nur mit sauberer Jagdkleidung und sauberem Schuhwerk angetreten werden darf.
Nur gereinigte und desinfizierte Jagdausrüstung und Materialien wie z.B. Wildwannen verwenden.
Jagdantritt in sauberer, gewaschener Jagdkleidung sowie sauberem Schuhwerk.
Vor Beginn der Jagd an einem Sammelpunkt sauberes Schuhwerk desinfizieren und per Unterschrift die erfolgte Stiefeldesinfektion dokumentieren. Dafür eignet sich eine Wanne, deren Boden mit 1%iger Lösung Virkon S bedeckt ist. Alle Jagdteilnehmer sollten die Wanne betreten oder ihre Stiefel mit der Lösung besprühen. Anschließend sollten sie über eine Plane (ca. 10 m lang) zurück zum Sammelplatz gehen, damit das Mittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken kann.
Vorsicht mit Rohwurst und Rohschinken als Jagdproviant.
Kadaverfund mit unklarer Todesursache (kein Einschuss, Tod steht offensichtlich nicht im Zusammenhang mit der Jagd): Fundstelle kennzeichnen, Kadaver nicht anfassen, Kontaktaufnahme zum Veterinäramt (am Wochenende über die Leitstelle oder Polizei), Anweisungen des Tierarztes befolgen.
Aufbrechen des erlegten Schwarzwildes an einem zentralen Ort.
Entsorgung des Aufbruchs und der Decken in einer separaten Tonne. Abholung durch die Tierkörperbeseitigung.
Hygieneregeln für Hunde
Sauberes, gewaschenes Hundegeschirr nutzen.
Durchlaufen einer Lauge bestehend aus Wasser mit Hundeshampoo und anschließendem „trockenlaufen“ über eine Plane, wie bei der Stiefeldesinfektion beschrieben.