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topplus Afrikanische Schweinepest

Hessen lockert ASP-Einschränkungen für Jäger

Hessen sieht sich bei der Eindämmung der ASP auf einem guten Weg. Lockerungen hatte es bereits für die Landwirtschaft gegeben, nun geht es um die Jagd.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie das hessische Landwirtschaftsministerium mitteilt, verlaufen die Aufklärungs- und Eindämmungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erfolgreich. Das macht die Behörde unter anderem an der zentral koordinierten, systematische Kadaversuche mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden fest. Zudem sei das eindeutig identifizierte Kerngebiet mit taktischen Elektrozäunen umgeben sowie erste feste Zaunabschnitte fertiggestellt. Aufgrund des Fortschritts sei es nun möglich, folgende Lockerungen vorzunehmen.

Bestimmungen für die Jagd

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In Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. 

Ruhe war in der Sperrzone II bisher oberstes Gebot, um einen Lageüberblick zu bekommen und eine Versprengung von Schwarzwild und damit die weitere Verbreitung der ASP zu verhindern. Daher galt zunächst ein vollständiges Jagdverbot in der Sperrzone II. Dort gibt es nun ebenfalls Lockerungen: Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren ist tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich – allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde.

Federwild frei

Möglich ist auch die Jagd auf Federwild (auf Antrag und mit Abstand zu Schwarzwildeinständen), beispielsweise auf die Rabenkrähe.

Die Erleichterungen sollen Jägerinnen und Jägern laut Ministerium ermöglichen, ihrer Hegeaufgabe nachzukommen und beispielsweise durch die Entnahme von Prädatoren Bodenbrüter zu schützen. Damit sollen sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt leisten können.

Wieder Jagd auf Wildschweine

Nördlich des Mains sei darüber hinaus auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit. Das betreffe insbesondere den Main-Taunus-Kreis. Als Begründung nennt das Hessische Landwirtschaftsministerium den nun fertiggestellten Festzaun entlang der BAB 60 und besondere geographische und infrastrukturelle Gegebenheiten.

„Wir freuen uns über die Unterstützung aus der Jägerschaft – gemeinsames Ziel ist in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen“, erläutert Landwirtschaftsminister Jung.

Kreise regeln die Details

Die Lockerungen wurden laut Ministerium vom hessischen ASP-Führungsstab gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg erarbeitet und mit den Expertinnen und Experten des FLI sowie der hessischen ASP-Sachverständigengruppe abgestimmt. Allgemeinverfügungen, die das in den jeweiligen Landkreisen formal regeln, werden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Das Hessische Landwirtschaftsministerium will derweil in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit Hilfe von HessenForst, Hessen Mobil, des THW, TCRH, LHL, FLI und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten die Lageaufklärung und Eindämmung in weiteren Bereichen vorantreiben.

Seit knapp drei Monaten werden vom hessischen Landwirtschaftsministerium in Teilen von Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet intensive Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ergriffen. Im Rahmen der Seuchenbekämpfung gelten seither Einschränkungen in verschiedenen Bereichen, etwa für Land- und Forstwirtschaft, aber auch für die Jagd. Oberstes Gebot ist laut Hessischem Landwirtschaftsministerium die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die ständig lageentsprechend überprüft und angepasst werden. Durch die erfolgreichen Aufklärungs- und Eindämmungsmaßnahmen sei es jetzt möglich, in bestimmten Bereichen Lockerungen vorzunehmen.

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