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topplus Afrikanische Schweinepest

Neue ASP-Funde in der Uckermark

Neue ASP-Nachweise bei infizierten Wildschweinen werfen die Uckermark bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest deutlich zurück.

Lesezeit: 2 Minuten

In Brandenburg wurden im Bereich der Uckermark im August 20 tote, mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschweine gefunden. Die Fundstellen befinden sich im Teilgebiet Polder A/B der bereits vorhandenen Sperrzone II innerhalb der ASP-Abwehrzäune zwischen der Schwedter Querfahrt in nördlicher und dem Querdeich Stützkow in südlicher Ausdehnung.

Tierseuchenallgemeinverfügung angepasst

Der Landkreis Uckermark hat daher am 3. September 2024 die seit September 2021 geltende und zuletzt am 7. August 2024 geänderte Tierseuchenallgemeinverfügung erneut angepasst. Um eine weitere Ausbreitung der ASP und ein Übergreifen auf Hausschweinebestände zu verhindern, ist jedes Betreten des Waldes oder der offenen Landschaft sowie jeglicher Fahrzeugverkehr in oder aus dem Teilgebiet Polder A/B der Sperrzone II verboten. Es herrscht ein absolutes Jagdverbot. Zudem ist die Nutzung forstwirtschaftlicher und Landwirtschaftlicher Flächen verboten. Eine Ausnahme bildet nur die Weidehaltung.

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Dämpfer bei der ASP-Bekämpfung

Im Landkreis Uckermark gab es im August 2021 den ersten bestätigten ASP-Fall bei einem Wildschwein. Eine Rücknahme der Restriktionszonen wäre somit nach Angaben der Pressestelle des Landkreises frühestens im Oktober 2024 möglich gewesen. Durch die neuen ASP-Funde verlängert sich diese Frist nun allerdings entsprechend. Insgesamt wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest  in der Uckermark bis zum 03.09.2024 bei 146 Wildschweinen amtlich festgestellt.

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