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ASP und Offenstall: Geht das?

Biosicherheit und Infektionsschutz sind bei der Bekämpfung der ASP elementar wichtig. Das gilt auch für Offenställe, die viel Tierwohl bieten, aber schwierig abzuschotten sind.

Lesezeit: 3 Minuten

Seit Mitte Juni hält die Afrikanische Schweinepest (ASP) das südliche Hessen und die angrenzenden Regionen in Rheinland-Pfalz sowie Baden-Württemberg in Atem. Die für den Menschen und andere Tiere ungefährliche Seuche wurde im Dreiländereck mittlerweile bei mehr als 150 Wildschweinen und in neun Hausschweinebeständen nachgewiesen.

Ursache weiter unklar

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Wie das ASP-Virus in die Region gekommen ist, und warum sich in relativ enger Zeitfolge so viele Schweinebestände infiziert haben, ist nach wie vor nicht geklärt. Bei der Verbreitung könnte die Tierseuche aber von einigen für sie günstigen Bedingungen profitiert haben, erklärte Staatssekretär Daniel Köfer aus dem Wiesbadener Landwirtschaftsministerium (HMLU). Eine davon sind die umfangreichen Schwarzwildvorkommen in Kombination mit der Lage Hessens als Transitland mit zahlreichen Raststätten an Fernstraßen, so  der Staatssekretär in der vergangenen Woche bei einer Online-Veranstaltung zur aktuellen Lage der ASP.

Bei der Seuchenbekämpfung kommt laut Prof. Dr. Carola Sauter-Louis vom Friedrich-Loeffler-Ins­titut (FLI) erschwerend die Lage der betroffenen Kernregion hinzu. Die Gegend ist zersiedelt, es gibt viele Menschen dort und damit Aktivitäten. Zudem befindet sich dort Hessens größtes Naturreservat, die Kühkopf-Knoblochs­aue. Dieses mehr als 2400 ha große, von einem alten Rheinarm umflossene, teils unwegsame Gebiet bietet den Wildschweinen ideale Rückzugsmöglichkeiten.

Umso wichtiger scheint es, den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen rigoros zu verhindern. Das gilt auch für die zahlreichen kleineren und größeren Außenklima- und Auslaufställe. Diese sind gesellschaftlich erwünscht, weil sie den Schweinen mehr Tierwohl bieten, so Staatssekretär Köfer. Die offene Bauweise stellt jedoch besondere Anforderungen an den Seuchenschutz.

Einfriedung ist Pflicht

So stellte die im HMLU für Tierseuchenbekämpfung zuständige Dr. Gisela Isa klar, dass Auslauf- und Freilandhaltungen in der ASP-Sperrzone grundsätzlich weiterbetrieben werden dürfen. Voraus­setzung sei aber, dass die Vorgaben der Schweinehaltungs­hygiene­verordnung sowie des Anhangs III der EU-Durchführungsverordnung 2023/594 erfüllt werden. Danach muss der Unternehmer bzw. Betriebsleiter seine Tiere bestmöglich vor dem Eintrag von Seuchenerregern schützen.

Konkret bedeutet dies unter anderem eine wildschweinsichere Einfriedung der Stallanlagen und des Futterlagers. Anders als die Schweine­haltungs­hygienever­ord­nung gilt die EU-Verordnung übrigens auch für Hobbyschweine­halter. Und: Die Anforderungen müssen spätestens 72 Stunden nach Ausweisung einer Sperrzone erfüllt sein.

Unter ASP-Gesichtspunkten ist die Einzäunung insofern eine Basisvoraussetzung zur Schweinehaltung. Nach einer von Dr. Maria Gellermann vom Verbund Transformationsforschung agrar Niedersachsen (trafo:agrar) vorgestellten Auswertung haben die meisten Landwirte, welche die „ASP-Risiko­ampel Offen­stall“ zur Selbsteinschätzung anwenden, ihre Schweinehaltung auch eingefriedet.

Bei einem Teil der Betriebe war die Einzäunung jedoch nicht komplett wildschwein­dicht. In anderen Betrieben ließ die Hygieneschleuse zu wünschen übrig. Wieder andere hatten Verbesserungsbedarf bei der Kadaverlagerung bzw. -abholung.

Und neben den professionellen Schweine­betrieben gibt es erfahrungsgemäß ja auch noch jene Tierhalter, die es mit den Hygienevorgaben generell nicht ganz so ernst nehmen – egal, ob in offenen oder geschlossenen Ställen. Das kann in ASP-Zeiten ein großes Problem werden. Hier hilft nur „Weiter wachsam bleiben“, erklärte Prof. Dr. Carola Sauter-Louis, denn vor allem die ASP-Bekämpfung bei Wildschweinen erfordert einen langen Atem.

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