Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) arbeitet derzeit an einer tierschutzgesetzlichen Regelung, die das Kupieren von Ringelschwänzen beim Schwein künftig unter behördlichen Ausnahme-Erlaubnisvorbehalt stellen soll. Noch in diesem Frühjahr sollen erste Vorschläge zur Änderung des Tierschutzgesetzes präsentiert werden.
Wie der Vorbehalt, den es beispielsweise beim Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen bereits gibt, im Detail aussehen wird, wird derzeit geprüft, so eine Sprecherin des BMEL gegenüber SUS. Für Ferkelzeuger könnten die Pläne bedeuten, dass es künftig deutlich schwieriger wird, die Ringelschwänze zu kürzen. Ausnahmen müsste z. B. das zuständige Veterinäramt genehmigen, so die Überlegungen in Berlin.
Derzeit haben Sauenhalter im Rahmen des von der Wirtschaft initiierten „Aktionsplans Kupierverzicht“ zwei Möglichkeiten, die Ringelschwänze zu kürzen: In Option 1 müssen die Betriebe plausibel nachweisen, dass sie auf das Kupieren nicht verzichten können. Seit 2019 ist eine jährliche Risikoanalyse Pflicht.Option 2-Betriebe: Das sind Tierhalter, die in den Kupierverzicht einsteigen und eine Kontrollgruppe (1 % der Tierplätze) mit unkupierten Schweinen halten.
Verunsicherung bei Praktikern
Der Vorstoß des Ministeriums, der nicht mit den Ländern abgestimmt sein soll, sorgt bei Landwirten und Tierärzten für Verunsicherung. Denn bei einem gesetzlichen, generellen Verbot drohen massive Tierschutzprobleme. Und obwohl bereits viel zum Problem Schwanzbeißen geforscht wurde, gibt es immer wieder Probleme in Praxisbetrieben. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) fordert, dass Ergebnis der Evaluierung aus dem „Aktionsplan Kupierverzicht“ abzuwarten. Zudem befürchtet man, dass deutsche Mäster künftig verstärkt auf kupierte Ferkel aus dem EU-Ausland ausweichen werden.