Für bäuerliche Familienbetriebe in Bayern gelten zukünftig beim Um- und Neubau von Stallanlagen für Rinder und Schweine Vereinfachungen für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe. Um den Weg für Genehmigungen zu ebnen und Verfahren zu beschleunigen, haben das Bayerische Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam Vollzugshinweise erstellt.
Unter anderem verzichten die Behörden künftig auf das ein oder andere Gutachten. Auch im Umfeld der besonders stark geschützten und empfindlichen FFH-Gebiete soll es ermöglicht werden, nach einheitlichen Kriterien mit vertretbarem Aufwand – ohne Gutachten – tierwohlgerechte Stallbauvorhaben zu realisieren.
Mit den gemeinsamen Vollzugshinweisen sollen die komplizierten Bundesvorgaben der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft), zu naturschutzrechtlichen Fragen der Stickstoffdeposition nach Anhang 8 der TA Luft speziell für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe in der Nähe von FFH-Gebieten, stark vereinfacht werden.
Die neuen Vollzugshinweise von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium zeigen in sieben Fallkonstellationen vereinfachte Lösungswege für viele Praxisfälle auf. Aufwändige Gutachten oder Ausbreitungsrechnungen sind in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gilt beispielsweise bei allen Fällen ohne Tierplatzzahlerhöhungen. Selbst bei einer Erhöhung der Tierplatzzahlen sind Vereinfachungen vorgesehen.
Die "Hinweise zu einer vereinfachten Vorgehensweise bei der Umsetzung von TA Luft Anhang 8 bei baurechtlich zu genehmigenden Tierwohlställen" finden Sie hier https://s.bayern.de/tierwohlstaelle
Betriebe werden auch künftig regional wirtschaften können
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sind sich einig, dass Verbesserungen nur gemeinsam gelingen können. Mit der Neuregelung schaffe der Freistaat Verbesserungen für viele Landwirte.
"In einfach gelagerten Fällen kann zukünftig im Sinne des Tierwohls mehr Auslauf für Rinder und Schweine schneller geplant und genehmigt werden", so Glauber. "Damit wird es für landwirtschaftliche Unternehmen und Genehmigungsbehörden leichter, Tierwohlställe zu beantragen und baurechtlich zu genehmigen. Die gemeinsamen neuen Vollzugshinweise sind ein weiterer Schritt beim Bürokratieabbau."
Und Kaniber unterstreicht, dass die Anforderungen des bundesweit geltenden Immissionsschutzrechts besonders seit der Neufassung der TA Luft 2021 kaum noch zu überblicken seien. "Mit den nun vorliegenden Vollzugshinweisen ist es uns gelungen, durch klare Vorgaben an unsere nachgeordneten Behörden bayernweit einen einheitlichen Vollzug dieser Regelungen zu gewährleisten."