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TAM-Datenbank: Meldungen für Schweinehalter bis zum 14. Juli fällig

Bis zum 14.07.2024 sind die Meldungen der Bestandsdaten und der Verwendung von Antibiotika für das erste Halbjahr 2024 fällig.

Lesezeit: 1 Minuten
Bis zum 14. Juli müssen alle Tierhalter ihre Meldungen für die TAM-Datenbank einreichen. Diese Meldungen betreffen alle Tierbewegungen vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024. Seit dem Jahr 2023 ist außerdem neu: Landwirte müssen nicht nur Mastschweine, sondern auch Sauen mit Saugferkeln (ab 85 Sauen) melden. Wurden keine Antibiotika verabreicht, können Landwirte auf die Bewegungsmeldungen verzichten und stattdessen eine Nullmeldung abgeben.

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