Künftig sollen sachkundige Landwirte die Betäubung mit dem Narkosegas Isofluran zur Kastration männlicher Ferkel selbst durchführen dürfen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde zur Stellungnahme an die Verbände verschickt. Gegen den Entwurf, mit dem das BMEL Ausnahmen vom sogenannten Tierärztevorbehalt schaffen will, gibt es jedoch Vorbehalte von verschiedenen Seiten. Bedenken wurden unter anderem wegen möglicher gesundheitlicher Risiken für die Anwender geäußert. Zudem soll das Narkosegas die Ozonschicht der Erde zerstören und daher klimaschädlich sein.
In einer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag betont das Berliner Agrarressort nun jedoch, dass das Isofluran nach derzeitigem Kenntnisstand bei „bestimmungsgemäßer Anwendung sicher angewendet werden kann“. Dafür seien die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und Schutzmaßnahmen nach einer Gefährdungsbeurteilung einzuhalten.
Studien zufolge werde die toxische Wirkung auf die Leber als sehr gering eingeschätzt, und es liege auch kein belastbarer Hinweis darauf vor, dass Alzheimer verursacht werde. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) berichte allerdings, dass bei stärkerer Belastung mit Isofluran beim Anwender Kopfschmerzen, Schwindel oder Müdigkeit auftreten können. Bezüglich der Umweltwirkungen weist das Ressort darauf hin, dass Isofluran nur ein niedriges Ozonabbaupotential habe.