Deutschlands Tierhalter zählen im internationalen Vergleich zu den Schrittmachern in puncto Tierschutz und Tierwohl. In kaum einem anderen Land Europas und weltweit werden so hohe Standards erreicht. Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) betont, dass die Landwirte auch weiteren Anpassungen der Tierschutzvorgaben offen gegenüber stehen. „Doch mit der geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes schießt die Regierung über das Ziel hinaus und konterkariert die Bemühungen der Tierhalter zur realistischen Umsetzbarkeit von mehr Tierschutz“, so der Branchenverband in einer Pressemitteilung.
Qualzuchtparagraf viel zu offen formuliert
So etwa beim sogenannten „Qualzuchtparagrafen“. Hier wird ein Qualzucht-Symptomkatalog definiert, dessen Anforderungen derart offen formuliert sind, dass selbst unbedenkliche Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden könnten. „Das vorliegende Gesetz bietet derart viel Spielraum zur Interpretation, dass die deutsche Tierzucht von heute auf morgen auf Eis gelegt werden kann“, befürchtet Stephan Schneider, Leiter Zucht & Genetik des BRS.
Die Schweinezuchtverbände sowie die Zuchtorganisationen haben bereits in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, Gesundheits- und Tierschutzaspekte als zentrale Eckpfeiler ihrer Zuchtprogramme zu etablieren und dabei enorme Fortschritte im Sinne des Tierwohls erzielt. Diese Fortschritte müssen auch weiterhin möglich sein.
Kennzeichnung toter Tiere sinnlos
Unbegreiflich ist für den BRS zudem, was die Kennzeichnung verendeter Tiere bewirken soll. In der Schweineproduktion werden Saugferkel im Regelfall am vierten Lebenstag mit einer Ohrmarke gekennzeichnet. Vorherige Tierverluste lassen sich durch Totgeburten, Erdrückung und das Verenden äußerst lebensschwacher Ferkel begründen.
Der Tierhalter hat dabei nahezu keinen Einfluss auf diese Verluste, und ein zusätzlicher Informationsgewinn aus der Kennzeichnung dieser Tiere ist nicht zu erwarten. Auf der anderen Seite werden Tierhalterinnen und Tierhalter durch diese Gesetzesänderung zu einem bürokratischen Mehraufwand gezwungen – wertvolle Zeit, die dann bei Tierkontrollen fehlt.
Noch mehr Bürokratie beim Kupierverzicht
Weiterer bürokratischer Wahnsinn verbirgt sich hinter den geplanten Verschärfungen des Aktionsplans Kupierverzicht. Dass dieser nun rechtsverbindlich wird, ist grundsätzlich zu befürworten. Schweinehalter in Deutschland haben hierdurch bereits viel zum Kupierverzicht beitragen können und viele Erkenntnisse gesammelt. Warum aber diese Bemühungen nun durch Risikoanalysen und die damit verbundene Papierflut alle vier Monate untergraben werden, ist für den BRS unverständlich.
Die Erhöhung der Schadschwelle von 2 auf 5 %, bei der Tierhalter mit dem Kupieren beginnen dürfen, wird zu erheblichem Tierleid im Stall führen. Eine Patentlösung zur Bekämpfung von Schwanzbeißen konnte noch durch kein Projekt abschließend definiert werden, und ein Erzwingen des Langschwanzes mit der gesetzgeberischen Brechstange wird sicherlich nicht dienlich sein.
Deutscher Alleingang ist überflüssig
Ein weiterer Konfliktpunkt sind die unpräzisen Straf- und Bußgeldvorschriften, da sie eine Klagewelle gegen die Nutztierhaltung befürchten lassen. „Bei allen vorgenannten Themen braucht es EU-weite Lösungen. Während sich viele Berufskollegen in anderen EU-Ländern zurücklehnen können, überfordern die geplanten Vorgaben die deutschen Landwirte. Für 2025 hat Brüssel eine Verordnung zum Wohlbefinden von Nutztieren angekündigt. Ein weiterer deutscher Alleingang ist damit überflüssig und tabu!“, fasst Schneider zusammen.