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topplus Bundesrat ignoriert

Bund will laut ISN unsinnige Dokupflichten zum Schwanzkupieren durchsetzen

Trotz handfester Kritik des Bundesrates hält die Regierung an ihrem Tierschutzgesetz fest. Die Regelungen entsprächen doch weitestgehend dem Aktionsplan Kupierverzicht. Unredlich, findet die ISN.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates am neuen Tierschutzgesetz zurück und will die Anmerkungen von dort nicht beachten.

Die Länderkammer hatte gewünscht, dass der bestehende Nationale Aktionsplan Kupierverzicht mit in das Tierschutzgesetz aufgenommen wird. Außerdem sollte sich die Regierung um ein europäisches Vorgehen bemühen, statt auf nationale Verschärfungen zu setzen, fasst die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) den Beschluss zusammen.

Deutliche Kritik kam vom Bundesrat auch an den zusätzlichen Dokumentationsplichten zum Schwanzkupieren, die auf die Tierhalter zukommen. Konkret geht es da um Risikoanalyse, -bewertung und Reduktionsstrategie, die die Landwirte vorlegen müssen. Das sei aber praxisfremd und würde die Betriebe massiv überfordern, mahnen die Politiker zu recht. Es sei z.B. völlig unmöglich, den Zeitpunkt des Auftretens von Ohr- oder Schwanzverletzungen exakt zu erheben. Zudem würde es zu einer erheblichen Benachteiligung (Wettbewerbsverzerrung) der deutschen Schweinehalter innerhalb des EU-Binnenmarktes führen.

Regierung zieht ihr Ding durch 

Die Bundesregierung zeigt sich dagegen uneinsichtig und kontert, dass die vorgeschlagenen Regelungen weder bestimmt genug seien, um einen einheitlichen Vollzug zu ermöglichen, noch um Rechtssicherheit für die Betroffenen zu schaffen.

Zudem wären die Tierhalter bei Nichterfüllung der Voraussetzungen nach dem Vorschlag des Bundesrates zu einer sofortigen Umstellung auf die Haltung von Schweinen mit ungekürzten Schwänzen gezwungen. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen entsprächen hingegen weitestgehend dem Aktionsplan Kupierverzicht inklusive große Teile der enthaltenen Dokumentationspflichten und ermöglichten eine Reduktionsstrategie für die Tierhalter.

ISN entsetzt

Verärgert reagiert die ISN auf die Zurückweisung. Sie spricht von „unerträglicher Ignoranz“. Darzustellen, dass die neuen Regelungen weitestgehend dem Aktionsplan entsprechen, sei jedoch schlicht unredlich.

Was man nun im Entwurf des Tierschutzgesetzes widerfindet, sei vielmehr eine Verschärfung des Aktionsplans und eine Vervielfältigung der Dokumentation, so die Praktiker. Sie sehen, dass da ein riesiges Bürokratiemonster geschaffen wird. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man hier nicht den europäischen Gleichschritt sucht und wieder einmal im nationalen Alleingang vorpreschen will“, so die ISN in einer Bewertung.

Besonders problematisch ist für die Schweinehalter die strikte gesetzliche Festlegung des maximalen Anteils des Schwanzes, der gekürzt werden darf (maximal ein Drittel). Mit dieser weitreichenden starren Vorgabe würden lediglich die deutschen Ferkelerzeuger, nicht aber die Importferkel reglementiert. In der Folge befürchtet die ISN, gerade auch durch den Zusammenfall mit der ohnehin schon schwierig umzusetzenden neuen Vorgaben der Tierschutznutztierhaltungsverordnung, mit einem möglichen schnellen Austausch von deutschen Ferkeln gegenüber Importferkeln in der Größenordnung von bis zu 10 Mio. Stück. Das entspricht einem Viertel der hiesigen Ferkelerzeugung.

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