Das bundesweite Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist gestartet. Schweinehalter können seit dem 1. März 2024 eine finanzielle Förderung für den tiergerechten Umbau ihrer Ställe beantragen. Zusätzlich startet am 1. April 2024 ein Antragsverfahren für die Förderung der laufenden Mehrkosten. Beide Förderbausteine lassen sich unabhängig voneinander beantragen.
Für den Start des Förderprogramms stellt der Bundeshaushalt insgesamt 1 Mrd. € zur Verfügung. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2033. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Welche Kriterien müssen Schweinehalter für die Förderung einhalten?
Die Zuschüsse für Tierwohlställe sind gestaffelt und an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben hat in seiner aktuellen Ausgabe die Fördersummen und Kriterien zusammengefasst. Alle Informationen finden Sie hier.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Schweinehalter verschiedene bauliche sowie produktionstechnische Kriterien erfüllen. Bei den laufenden Mehrkosten gelten Obergrenzen beim Tierbestand und bei der Fördersumme je Tier und Jahr. Außerdem schließt das Programm nur die drei höchsten Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ der neuen staatlichen Tierhaltungskennzeichnung ein.
Umbauwillige Schweinehalter sollten sich jedoch nicht voreilig auf die staatlichen Fördergelder verlassen. Ob sich ein Antrag auf Förderung für den eigenen Betrieb lohnt, müssen sie zuerst einzelbetrieblich prüfen, rät Dr. Karl-Heinz Tölle von der ISN-Projekt GmbH.
Und was meinen Sie?
Was halten Sie von dem neuen Förderprogramm zum Tierwohlumbau? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare oder per Mail mit dem Stichwort "Tierwohlförderung" an: Anna.Huettenschmidt@topagrar.com