Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat gestern 38 Mio. € Euro im Agrarhaushalt für begleitende Maßnahmen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration freigegeben. 2019 sollen davon 8 Mio. € in die Förderung von Schulungsmaßnahmen für Landwirte und 2 Mio. € zur Unterstützung der Anschaffung von Narkosegeräten für die Inhalationsnarkose gehen, berichtet Agra Europe. Ab 2020 soll dann der Fokus auf der investiven Förderung liegen.
Deutschland soll Vorreiter werden
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte am Donnerstag vor der Presse in Berlin erneut die Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 verteidigt. Sie sagte zu, dass es gelingen werde, in den kommenden zwei Jahren die Zulassung von Betäubungsmitteln zu erreichen. Außerdem würden dafür nötige Narkosemasken unter Sauenhaltern verbreitet werden können. „Wir werden damit für mehr Tierwohl sorgen, wenn wir die Alternativen praxisreif machen“, sagte Klöckner. Deutschland habe die Schmerzausschaltung im Tierschutzgesetz drin und könne mit der Etablierung der Alternativen Vorreiter werden. Andere europäische Länder könnten im Gegensatz dazu in Zukunft nur eine „Schmerzreduzierung“ gewährleisten, argumentierte sie.
Erster Schlagabtausch im Bundestag
Am Freitagmittag findet im Bundestag die erste Aussprache über den Gesetzentwurf mit der Fristverlängerung statt. Danach wird das Vorhaben noch im Agrarausschuss des Bundestages beraten, bis es Ende November zur endgültigen Verabschiedung im Bundestag erneut auf der Agenda steht. Änderungen sind noch nicht ausgeschlossen, da es auch noch eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Thema vor der Verabschiedung geben soll.
AfD fordert Lokalanästhesie
In der Opposition haben Grüne und Linke angekündigt gegen die Fraktionsinitiative zu stimmen. Die FDP will sich enthalten. Die AfD bringt parallel einen eigenen Antrag ein, in dem sie schnellstmöglich eine arzneimittelrechtliche Genehmigung das Lokalanästhetikums Lidocain für die Indikation der Kastration beim Schwein fordert. Außerdem solle die Bundesregierung die Genehmigung für die Ferkelkastration mittels Lokalanästhesie erteilen und dem Landwirt mittels Sachkundenachweis selbst erlauben diese durchzuführen.
Grüne wollen Tierschutzgesetz schärfen
Die Grünen legen auch einen eigenen Antrag vor, in dem sie fordern, den Eigenwert des Tieres in die Grundsatzbestimmung des Tierschutzgesetzes aufzunehmen, damit die Verpflichtung, „Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten“, auch im Tierschutzgesetz zum Ausdruck gebracht werde. Das Ende der Ausnahmeregelung zum Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 will die Fraktion aufrechterhalten. Bauern sollten bei der Einführung alternativer Verfahren allerdings unterstützt werden.