Die Zeit drängt: Bis zum 1. August müssen Schweinemäster ihre Haltungsform den zuständigen Behörden melden. Doch in vielen Bundesländern fehlt nach wie vor die Informationen, an welche Behörde die Landwirte ihre Meldung abgeben sollen.
Das Bundesland Baden-Württemberg hat diesbezüglich nun Klarheit geschaffen: als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.
Schriftlich oder per Mail
Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer. Ab sofort sind unter der Adresse https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung nähere Informationen des LKL sowie der Antrag abrufbar.
In Bezug auf die näher rückende Frist zum 1. August erklärte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk, dass sich die betroffenen Landwirte bei Verzögerungen keine Sorgen machen sollen: „Die Folgen der Verzögerungen des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängenbleiben.“