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Bewirtschaftung untersagt

Afrikanische Schweinepest-Beschränkungen behindern Ernte in Hessen

In der 15 km-Zone um den ASP-Fund hat Hessen die Bewirtschaftung und Ernte bis auf Weiteres untersagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem ersten Nachweis der ­Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im südhessischen Landkreis Groß-Gerau am 15. Juni hat sich die Zahl der ASP-Fälle auf neun (Stand 3.7.24) erhöht. Nach den ersten sieben Funden, ist nun auch ein Wildschweinkadaver bei Riedstadt-Leeheim, ein weiterer am Kühkopf im Hessischen Ried südlich der bisherigen Kernzone gefunden worden, sodass die Restriktionszone jetzt erweitert werden muss.  

Kadaversuche auf Hochtouren

Unterdessen läuft in der Restriktionszone die Kadaversuche mit ASP-Spürhunden und Drohnen auf Hochtouren, berichtet der Hessische Bauernverband (HBV). Problematisch sind neben den ­Vermarktungsbeschränkungen für Schweine und Fleisch vor allem die deutlichen Einschränkungen der Flächenbearbeitung:  

  • So ist die maschinelle Bewirtschaftung und Ernte bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen sind lediglich Weinbau und Sonderkulturen sowie Mais bis 1 m Wuchshöhe. Ziel ist es, ein Versprengen der Wildschweine zu vermeiden. Sondergenehmigungen sind auf Antrag möglich – und angesichts der angelaufenen Getreideernte auch dringend erforderlich.  

  • Gras, Heu und Stroh, das in der infizierten Zone gewonnen worden ist, darf nicht zur Verfütterung bzw. als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden. Es sei denn, es wurde mindestens für sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70° C unterzogen. 

  • Getreide muss vor dem Einsatz im Schweinestall mindestens 30 Tage wildschweinsicher gelagert werden. Wenn das Erntegut nicht im Schweinestall eingesetzt wird, gilt keine besondere Lagerdauer. Genaue Hinweise zur Ernte geben die Allgemeinverfügungen der Landkreise sowie die Internetseite des Wiesbadener Landwirtschaftsministeriums. Unter an­derem müssen die zur Ernte vorgesehenen Flächen vorab mit Drohnen auf Wildschweine bzw. Wildschweinkadaver abgesucht werden (inklusive Dokumentation). Wird etwas gefunden, ist unverzüglich das Veterinäramt ein­zuschalten.

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