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Biodiversitätsgesetz: BLHV sieht noch offene Fragen

Lesezeit: 1 Minuten

Ende Juli hat der baden- württembergische Landtag ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das Biodiversität, Naturschutz und Landwirtschaft versöhnen soll. Eckpunkte sind eine Minderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 40 bis 50% und ein Ökolandbau-Anteil von 30 bis 40% – jeweils bis 2030. Das Paket enthält zudem ein Verbot von Schottergärten und Einschränkungen bei der Lichtverschmutzung.


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Der Präsident des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands (BLHV) Räpple begrüßte, dass die Landwirtschaft nun nicht mehr nur ein Teil des Problems, sondern ein fester Teil der Lösung sei. „Lösungen könnten nur auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelt und mit einer starken Beratung in die Praxis gebracht werden“, so der BLHV-Präsident. Deshalb erwarte er von der Regierung, zeitnah mehr in die praxisorientierte Forschung zu investieren.


Laut Räpple sei es für das Gelingen der Biodiversitätsstrategie entscheidend, ob man den Betrieben eine sichere Zukunftsperspektive bieten könne. In der aktuellen Strategie fänden sich noch zu viele existenzgefährdende Risiken, v.a. beim Reduktionsziel für Pflanzenschutzmittel. Hier gebe es noch immer juristische Auslegungsfragen, die geklärt werden müssten.

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