Bei der Fachtagung: „Wie kommt das Tierschutzrecht in den Stall“ in Bad Boll Anfang März war aus erster Hand zu hören, dass bei den Tiertransporten in Drittländer absolut gar nichts in Übereinstimmung mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften abläuft! Beispielsweise, weil die Wege zu lang oder die Ablademöglichkeiten zu gering sind.
Dies zeigt, wie bodenlos unrealistisch und beschönigend die zitierte Äußerung Herrn Buschs ist, dass bis zum Abnehmer im Drittland immer ein durchgehend hoher Tierwohlstandard eingehalten werde.
Auch die Unterscheidung zwischen Zuchtvieh und Schlachtvieh entspricht offenbar nicht den Tatsachen: Wegen des ungünstigen Klimas in den Zielländern werden die Kühe nicht mehr trächtig und landen ebenfalls ziemlich schnell im Schlachthaus. Es wird höchste Zeit, andere Vermarktungsbedingungen auszuhandeln! Ich hoffe, dass die europäische Viehbranche den Anstand hat, nicht um jeden Preis Geschäfte machen zu wollen!
Australien und Neuseeland beliefern das moslemische Indonesien mit Fleisch von Tieren, die mit der reversiblen Betäubung geschlachtet wurden. Es gibt also Möglichkeiten, man darf nur nicht alle Bedingungen akzeptieren!
Jutta Braun, 70190 Stuttgart