Gleichzeitig gab die Ministerin zu, dass 20 % Hangneigung die Grenze für ein gutes Arbeitsergebnis mit Schleppschlauch- und Schleppschuhverteiler darstellen. Das erklärte sie anlässlich eines Ortstermins im September auf dem Spitalhof bei Kempten, bei dem mehrere Hersteller ihre bodennahe Ausbringtechnik in der Praxis präsentierten.
Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden in Bayern deshalb kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche von den Vorgaben zur Ausbringtechnik befreit. Ebenso Grünlandflächen, die auf mehr als 30 % ihrer Fläche eine Hangneigung über 20 % aufweisen. Unter diese Regelung fallen dem Landwirtschaftsministerium zufolge in Bayern insgesamt 69 000 Betriebe, davon 18 000 mit einem Teil ihrer Flächen und 51 000 vollständig.
Nach Ansicht von Dr. Bernhard Pohl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, ist der Gegenstand der im vergangenen Jahr von Günzacher Landwirten eingereichten Petition damit noch nicht vom Tisch. Die Würdigung des Landwirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag sei eine klare Handlungsaufforderung, die Anliegen der Petition in den gesamten weiteren Entscheidungsprozess einzubeziehen und zu prüfen. Zu diesem Zeitpunkt dürfe man daher keine der aktuell verfügbaren Techniken ausschließen, sondern müsse beide im Sinne der kleinbäuerlichen Landwirtschaft weiterentwickeln.
Um offene Fragen hinsichtlich der Futterverschmutzung, der möglichen Behandlung der Gülle mit Zusatzstoffen sowie der Gülleseparation zu klären, sei die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) laut Landwirtschaftsministerium bereits mit verschiedenen Forschungsaufträgen betraut – in enger Zusammenarbeit mit der Praxis. Zudem werde aktuell ein Praxisleitfaden zum erfolgreichen Güllemanagement erarbeitet.
Die Meldung stammt aus der Novemberausgabe von top agrar Südplus, die diese Woche erscheint.