Das Landwirtschaftsministerium teilte in der vergangenen Woche mit, dass das neue FAKT-Vorantragsverfahren insbesondere beabsichtigte Neueinstiege, Umstiege in höherwertige Teilmaßnahmen oder Erweiterungen mehrerer Teilmaßnahmen im Antragsjahr 2021 erfasst. Diese Bereiche würden ohne Voranmeldung nur auf Basis des bisherigen Verpflichtungsumfangs bewilligt.
Vorantrag ab dem 2. November
Zwingend im FAKT-Vorantrag anzumelden seien Tierwohl-Teilmaßnahmen mit einer einjährigen Laufzeit. Im Falle einer laufenden oder 2021 zu verlängernden mehrjährigen Verpflichtung entstehen dem Ministerium zufolge neue Verpflichtungen für einen verkürzten Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren. Diese gelten ab einer Ausdehnung des Verpflichtungsumfangs um mehr als 2 ha, zwei Bäumen oder zwei Tieren. Auch beim Neueinstieg und Umstieg in höherwertige Teilmaßnahmen entstünden neue Verpflichtungen für zwei Jahre mit. Dadurch bestehe die Möglichkeit, mit dem Wechsel der Förderperiode die Verpflichtung auch schon nach kürzerer Laufzeit zu beenden. Der FAKT-Vorantrag für das kommende Jahr kann laut Ministerium über das Online-Antragssystem FIONA im Zeitraum vom 2. November bis zum 15. Dezember gestellt werden. Auf den Versand eines persönlichen Anschreibens mit Hinweis auf die Teilnahme am FAKT-Vorantragsverfahren wird den Ressortangaben zufolge in diesem Jahr verzichtet.