Was kann passieren, wenn ein Schlepperfahrer auf öffentlichen Wegen und Straßen mit dem Handy am Ohr telefoniert?
Der sogenannte Handy-Paragraph verbietet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Nach §23 StVO ist aber nicht nur das Mobiltelefon am Ohr verboten, sondern auch jegliche Benutzung von "elektronischen Geräten", sofern diese mit der Hand gehalten oder aufgenommen werden.
Folgende Strafen drohen:
- Bei Verstoß gegen den Handy-Paragraphen drohen 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 150 €, bei Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 €. Und es kommen 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot hinzu.
- Im schlimmsten Fall entscheidet das zuständige Gericht auf Fahrlässigkeit.
Abhilfe: Vor dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auf jeden Fall rechts ran fahren und den Motor abstellen. Am besten wäre die Installation einer Freisprecheinrichtung.
Dieser Verkehrstipp ist zuerst erschienen im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.