Frage:Ich möchte auf einer landwirtschaftlichen Demonstration mit meinem Traktor mitfahren. Reicht für die Demo mein T-Führerschein oder brauche ich einen Lkw-Führerschein?
Antwort: Die Demonstration bezieht sich auf einen landwirtschaftlichen Zweck, weil sie Interessen der Land- und Fortwirtschaft dient. Die Führerscheinklasse T ist daher gültig. Besitzen Sie einen T-Führerschein, dürfen Sie Zugmaschinen fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h aufweisen. Dabei muss die Fahrt einem land- und forstwirtschaftlichen Zweck dienen. Gewerbliche Transporte fallen raus. Für diese Fahrten brauchen Sie einen Lkw-Führerschein. Dazu zählen unter anderem auch Erdtransporte, die mittlerweile viele Lohnunternehmer übernehmen.
Frage: Ich will mit meinem Traktor auf einer Demonstration mitfahren. Das Thema der Demonstration ist landwirtschaftlich. Mein Traktor hat aber nur ein grünes Kennzeichen. Kann mich das Zollamt dafür belangen?
Antwort: Da Sie im Sinne der Land- und Forstwirtschaft demonstrieren, dürfen Sie mit einem Schlepper fahren, der nur ein grünes Kennzeichen besitzt. Das gilt auch für spontane Demonstrationen, die zum Beispiel aufgrund eines nicht vorhersehbaren Ereignisses stattfinden. Wenn die Demonstration keinen land- oder forstwirtschaftlichen Hintergrund hat, brauchen Sie ein steuerpflichtiges Kennzeichen.
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