Frage des top agrar-Lesers
Ich habe einen Führerschein Klasse T und möchte mit meinem Traktor, der nicht für die Landwirtschaft oder den Forstbetrieb gemeldet ist, im Winterdienst für unsere Gemeinde und ein Firmengelände fahren. Welche Vorgaben gelten dabei für mich?
Zusätzlich müssen Schneemassen weg geschafft werden. Dürfen wir dafür auch außerhalb von Baustellen Erdmulden nutzen?
Antwort des top agrar-Experten
Unser Experte für diese Leserfrage: Heinz Haarlammert, Polizeithauptkommissar a.D. aus Ladbergen
Grundsätzlich dürfen die Führerscheinklassen L und T nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung eingesetzt werden. Der Winterdienst ist hier aber speziell aufgeführt. In diesem Fall kann der Winterdienst auch für Privatpersonen, Kommunen oder Firmen, wie bspw. Einkaufsmärkte, durchgeführt werden.
Der T Führerschein gilt für alle Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Teleskop- oder Radlader, könnten auch für den Winterdienst in Frage kommen. Hier gilt mit dem T Führerschein eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
Der Winterdienst umfasst auch den Transport von Schneemassen. Hierbei spielt es keine Rolle, wer den Schnee belädt und wegfährt oder wer der Auftraggeber ist. Auch das Streien von Salz oder Granulat gehört dazu.
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