Auf einem Pressegespräch des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF) haben die beiden Vorstandsmitglieder Hubert Kelliger (Westfleisch) und Dr. Gereon Schulze Althoff (Premium Food Group) die Neuerungen der ITW-Boni ab April vorgestellt – und zugleich vor Fehlentwicklungen in der aktuellen Gesetzgebung gewarnt.
„Ab sofort erhalten Schweinehalter in der ITW-Stufe 2 eine Vergütung von 7,50 Euro pro Tier – das sind 42 Prozent mehr als bisher“, erklärte Hubert Kelliger. Die Initiative Tierwohl (ITW), die vor zehn Jahren gestartet ist, habe sich längst als Standard etabliert – über Schweine hinaus auch für Rinder und Geflügel.
Neuer Ferkelfonds soll heimische Erzeugung fördern
Kelliger erklärte zudem die neue Finanzierungsstruktur für den Ferkelfonds, der bislang ausschließlich vom Lebensmitteleinzelhandel getragen wurde. Künftig beteiligen sich auch Schlachtunternehmen an der Finanzierung. „Damit wollen wir gezielt mehr Ferkelerzeuger in Deutschland gewinnen und die Versorgung sichern“, so Kelliger.
THKG: Mehrkosten von bis 2 € pro Schwein
Deutliche Kritik übte Dr. Gereon Schulze Althoff am staatlichen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG): „Wir rechnen mit zusätzlichen Kosten von ein bis zwei Euro pro Schwein“, sagte er. „Das bringt keinen einzigen Euro für mehr Tierwohl – es ist reine Bürokratie.“
Besonders kritisch sieht der VDF die fehlende Umsetzbarkeit der gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung und die fehlende Kontrolle. Während die ITW jeden Betrieb zweimal jährlich – angemeldet und unangemeldet – kontrolliere, fehle im staatlichen System jede klare Regelung. „Der Staat hat die Kontrolle einfach an die Kreise delegiert, die jetzt schon am Limit sind“, so Schulze Althoff. Das Ergebnis sei ein „Bürokratiemonster ohne Nutzen“.
Ab August 2025: Vermarktungsprobleme ohne Kennnummer
Ein dringender Appell ging an die Mastbetriebe: Ab dem 1. August 2025 darf der LEH kein Schweinefleisch mehr vermarkten, das nicht einer Haltungsstufe mit staatlicher Kennnummer zugeordnet ist. Wer sich bis dahin nicht registriert hat, wird Probleme bekommen. „Das ist geltendes Recht, auch wenn die praktische Umsetzung noch völlig offen ist“, warnte Kelliger. Niemand dürfe sich darauf verlassen, dass das Gesetz noch einmal verschoben oder rechtzeitig angepasst werde.
RVZ-Skandal wirkt nach
Auch der Fall RVZ, bei dem einer der größten Viehvermarkter mutmaßlich falsche Angaben zur Haltungsform bei Schlachtrindern gemacht hatte, wurde thematisiert. „Die Sicherungsmechanismen der Branche haben funktioniert“, sagte Kelliger. Das weitere Vorgehen müssten RVZ und QS nun regeln. Es zeige, wie wichtig private Kontrollsysteme wie QS seien, ergänzte Schulze Althoff.
Investitionsstau lösen: 1,5 Milliarden für Stallumbau begrüßt
Positiv bewertete der VDF die Pläne der voraussichtlich neuen Koalition, jährlich 1,5 Milliarden € für tierwohlgerechten Stallbau bereitzustellen. Schulze Althoff: „Das schafft Perspektiven – gerade für junge Betriebe. Entscheidend ist jetzt, Genehmigungshürden zu beseitigen und Bestandsschutz zu gewährleisten.“