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ITW: Ab 1. April gelten neue Kriterien für alle Mastschweine

Ab 1. April 2025 müssen ITW-Mäster die neuen Kriterien bei allen Mastschweinen verpflichtend umsetzen. Außerdem ist der Bonus dann vom ITW-Status der Ferkel abhängig.

Lesezeit: 2 Minuten

Zu Jahresbeginn hat die Initiative Tierwohl (ITW) ihre Vorgaben an die Anforderungen der Stufe 2 der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung „Stall + Platz“ angepasst. Bereits seit 1. Januar 2025 müssen ITW-Schweinemäster die neuen Kriterien bei allen neu eingestallten Mastschweinen umsetzen. Es sei denn, sie konnten nachvollziehbare Gründe anführen, warum die (vollständige) Umsetzung noch nicht möglich war. Ab 1. April 2025 sind die neuen Kriterien nun für alle Mastschweine unter der für ITW angemeldeten VVVO-Nummer verpflichtend.

Mehr Buchtenstruktur

Im Rahmen der neuen ITW-Kriterien sind nun 12,5 % statt bisher 10 % mehr Platz im Stall als gesetzlich vorgeschrieben Pflicht. Außerdem müssen Mäster ihren Tieren in jeder Bucht mindestens drei Buchtenstrukturierungselemente anbieten.

Anstatt der Strukturelemente (Kontaktgitter, Trennwände, erhöhte Ebene, Mikroklimabereiche, untersch. Lichtverhältnisse, Scheuereinrichtungen, Tränke mit offener Wasserfläche, Liegefläche mit max. 5 % Perforationsgrad, weich oder eingestreut) ist alternativ auch ein Auslauf für die Schweine möglich. Die bisherigen Kriterien wie Raufutter, der Tränkewasser- und Stallklimacheck usw. bleiben weiterhin bestehen.

Außerdem ist der ITW-Bonus für Mastschweine ab dem 1. April vom ITW-Status der Ferkel abhängig. Daher sollten Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl teilnehmen, ihrem Bündler möglichst bald mit­teilen, ob sie Ferkel aus einem ITW-Aufzuchtstall beziehen. Wenn sie bis zum 1. April kein Nämlichkeitsstatus gemeldet haben, erhält der Betrieb automatisch den Status „nämlich ab Mast“ und damit den geringeren Bonus.

Was ist zu tun bei ITW-Pause?

Landwirte, die bis zum 1. April die neu vorgeschriebenen Strukturelemente nicht einbauen können, konnten bei Ihrem Bündler eine Pause für die TeiInahme an der ITW beantragen. Die Pause gilt maximal bis zum 30. Juni 2025. Während der Pausierung findet kein Audit statt. Allerdings sind Landwirte in der beantragten Zeit auch nicht lieferberechtigt für die ITW und bekommen keinen ITW-Bonus.

Mit Beendigung der Pausierung müssen zum angegebenen Umsetzungszeitpunkt alle neuen Kriterien vollumfänglich erfüllt werden, und zwar für alle Mastschweine unter der angemeldeten VVVO-Nummer. Zudem müssen Stallklima- und Tränkewassercheck sowie der Fortbildungsnachweis vorliegen.

Diese dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Dies wird entsprechend im Programmaudit von den Auditoren überprüft. Anschließend erhält der Betrieb seine Lieferberechtigung in der ITW zurück und kann alle Tiere unter der VVVO-Nummer als ITW-Tiere vermarkten.

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