Der ITW-Bonus für Mastschweine hängt ab dem 1. April 2025 vom ITW-Status der Ferkel ab. Daher sollten Schweinemäster, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, ihrem Bündler möglichst bald mitteilen, ob sie Ferkel aus einem ITW-Aufzuchtstall beziehen.
ITW empfiehlt ab dem 1. April 2025 unterschiedliche Bonushöhen:
7,50 € Bonus pro Schlachtschwein, wenn der Mäster seit 3,5 Monaten ausschließlich Ferkel mit ITW-Status eingestallt hat. Die Schlachtschweine werden in die Kategorie „nämlich ab Geburt“ eingestuft.
6,50 € Bonus pro Schlachtschwein, wenn „normale“ Ferkel ohne ITW-Status gemästet werden. Die Schlachtschweine bekommen den Status „nämlich ab Mast“. Ab dem 1. Januar 2026 verringert sich die Bonusempfehlung auf 6 €.
Höherer Bonus nur bei Nämlichkeit
Der Mäster muss den Nämlichkeitsnachweis an seinen Bündler melden. Betriebe mit dem Status „nämlich ab Geburt“ sollten dies zeitnah erledigen, empfiehlt der Erzeugerring Westfalen. Nur dann können sie den höheren Bonus bekommen. Wenn bis zum 1. April kein Nämlichkeitsstatus gemeldet wird, erhält der Betrieb automatisch den Status „nämlich ab Mast“ und damit den geringeren Bonus.
Ändert sich der Ferkelbezug im Laufe der Teilnahme auf Nicht-ITW-Ferkel, so muss der Mäster diesen Wechsel dem Bündler innerhalb von 14 Tagen melden. Mäster mit dem Status „nämlich ab Geburt“ müssen jederzeit nachweisen können, von welchem Ferkelaufzüchter die Ferkellieferungen stammen. Dies wird im Audit überprüft. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten sie am Tag der Lieferung überprüfen, ob der Ferkelaufzüchter zum Zeitpunkt der Lieferung ITW-zertifiziert ist. Dazu geben sie in der ITW-Datenbank unter „Öffentliche Suchfunktion“ die VVVO-Nummer des Lieferbetriebs ein.