Frage
Ich bin Mäster der Initiative Tierwohl (ITW) und will 2025 unter den neuen Kriterien weitermachen. Mein Problem: Die offenen Tränken, die ich einbauen will, werden erst Ende Dezember geliefert. Da ich meine Ställe kontinuierlich belege, schaffe ich es nicht, sie rechtzeitig zur ersten Ferkellieferung im Januar einzubauen. Was passiert, wenn ein Audit anberaumt wird, und es sind nur Nippeltränken in der Bucht?
Antwort
Unser Experte: Mathis Lemke, IQ-Agrar
Wenn Sie sich bei Ihrem Bündler für die Initiative Tierwohl (ITW) angemeldet haben, gelten die neuen Kriterien für alle Tiere, die Sie ab dem 1. Januar 2025 einstallen – und zwar vom ersten Tag an. Jedoch sind Sie nicht der einzige Mäster, der nicht rechtzeitig vom Stalleinrichter mit den bestellten Strukturelementen beliefert werden kann.
Für diesen Fall räumt die Initiative Tierwohl zwei Möglichkeiten ein:
Bis einschließlich 31. März 2025 gilt das Audit als bestanden, auch wenn die Buchtenstrukturierungselemente noch nicht eingebaut sind. Allerdings müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Zum einen müssen Sie plausibel darlegen, dass Sie sich um die rechtzeitige Umsetzung vor dem Einstalltermin bemüht haben.
Zum anderen müssen Sie nachvollziehbare Gründe anführen, warum die (vollständige) Umsetzung noch nicht möglich war. Dazu zählt ITW Verzögerungen beim Umbau aufgrund von Lieferschwierigkeiten. Das reine Angebot eines Stalleinrichters reicht als Nachweis nicht aus. Sie sollten über eine Bestellbestätigung oder Rechnung dokumentieren, dass Sie die Elemente verbindlich bestellt haben. Auch eine Mitteilung zum Lieferverzug, am besten schriftlich, vereinfacht die plausible Darlegung. Ein weiterer Verzögerungsgrund: Bereits gelieferte Elemente können nicht installiert werden, da in den bereits wiederbelegten Buchten keine größeren Umbaumaßnahmen möglich sind.
Das Kriterium Buchtenstrukturierung wird im Audit mit „E“ anstelle von „A“ bewertet. Der Betrieb ist weiterhin lieferberechtigt und erhält den ITW-Bonus für seine Schlachtschweine. Ein zusätzliches Audit zum regulären Programmaudit 2025 ist nach Einbau der Strukturelemente nicht notwendig.
Spätestens ab dem 1. April 2025 muss der gesamte Stall die neuen ITW-Kriterien einhalten. Schaffen Sie es bis dahin nicht, die Tränken einzubauen, können Sie bei Ihrem Bündler eine Pause bei ITW beantragen. Die Pause kann ab dem 1. Januar 2025 gesetzt werden und gilt maximal bis zum 30. Juni 2025. Während der Pausierung findet kein Audit statt, sodass Sie Zeit haben, die Tränken einzubauen. Doch kalkulieren Sie die Pause nicht zu großzügig. Denn Sie sind in der beantragten Zeit nicht lieferberechtigt und bekommen auch keinen ITW-Bonus.
Der Einbau der Tränken sowie die Umsetzung aller weiteren ITW-Kriterien muss in einem Audit geprüft werden. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ende der geplanten Pause bei Ihrem Bündler, damit das erforderliche Pogrammaudit möglichst zeitnah stattfinden kann. Dazu müssen der Stallklima- und der Tränkewassercheck sowie der Fortbildungsnachweis vorliegen. Diese Bescheinigungen dürfen nicht älter als 365 Tage sein.
Wenn nach dem 30. Juni 2025 die offenen Tränken weiterhin fehlen, haben Sie ein Problem. Das Kriterium „Buchtenstrukturierung“ ist nicht erfüllt – ebenso das gesamte Audit. Ein nicht bestandenes Audit kann zu einer Sanktion führen. Zudem muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden – das kann dauern. In der Zwischenzeit besteht kein Anspruch auf den ITW-Bonus.