Die neuen und sehr kurzfristig umzusetzenden Vorgaben zur Buchtenstrukturierung im Rahmen der Initiative Tierwohl (ITW) sind bei vielen Bauern nicht gut angekommen. Viele haben Schwierigkeiten, Elemente für die Buchtenstrukturierung wie zum Beispiel Trenngitter oder Kontaktgitter fristgerecht einzubauen, weil der Stall noch belegt ist oder das Material zu spät geliefert wird.
Auf die Kritik hat die ITW jetzt wie folgt reagiert:
Wer seinen Schweinen 12,5 % mehr Platz anbietet und die neuen Vorgaben zur Buchtenstrukturierung bereits vor dem 1. April 2025 umgesetzt hat und es auch sonst keine Beanstandungen gegeben hat, erhält ein positives Audit und damit die Lieferberechtigung (A-Bewertung).
Sind die neuen Anforderungen noch nicht oder nur teilweise umgesetzt und kann der Landwirt die Verzögerung plausibel erklären, darf er ebenfalls auf ein positives Auditergebnis hoffen. Mit plausibel meint die ITW: Der Mäster muss nachweisen, dass die entsprechenden Mastbuchten bereits vor dem 1. Januar 2025 belegt wurden und das deshalb bis zum Ende des Mastdurchgangs keine Umbauarbeiten in den Buchten stattfinden können (E-Bewertung).
Für das Kriterium „Buchtenstrukturierung“ gilt außerdem: Hat sich der Tierhalter nachweislich rechtzeitig um die Umsetzung der Buchtenstrukturvorgaben bemüht, konnte der Einbau aufgrund von nachvollziehbaren Gründen (z.B. Lieferschwierigkeiten des Herstellers) jedoch nicht erfolgen, darf er ebenfalls auf ein positives Audit hoffen (E-Bewertung).
Eine K.O.-Bewertung erfolgt, wenn offensichtlich Tiere im ersten Quartal 2025 neu eingestallt wurden und das Platzangebot bei diesen Tieren noch nicht umgesetzt wurde oder der Tierhalter sich nicht plausibel nachweisbar um die rechtzeitige Umsetzung der Buchtenstrukturierung bemüht hat.
Die zuvor genannten Regelungen gelten vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025. Damit gewährt die ITW den Teilnehmern eine dreimonatige Übergangszeit. Eine E-Bewertung ist ab dem 1. April 2025 ausgeschlossen.
Alternative: Pausenfunktion wählen
Bereits teilnehmende Tierhalter, die die Anforderungen bis zum 1. April 2025 nicht umsetzen können oder mehr Zeit brauchen, um zu entscheiden, welche Buchtenstrukturierungselemente eingesetzt werden sollen, können die Pausenfunktion nutzen. Diese gilt bis einschließlich 30. Juni 2025.
Die Möglichkeit zur Pause kann grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025 genutzt werden. Wenn im ersten Quartal 2025 im Betrieb eine Situation vorliegt, die den Szenarien einer E-Bewertung entspricht, ist das Aussetzen der Teilnahme nicht nötig.