ITW-Mäster müssen im nächsten Jahr neue Kriterien erfüllen. Sie haben die Wahl: Bei der Buchtenstruktur gibt es neun Alternativen, drei sind Pflicht. Basis sind die Vorgaben der Haltungsform „Stall plus Platz“ aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG). Die Buchtenstruktur steht in der neuen Phase besonders im Fokus. Mäster müssen aus neun Elementen drei auswählen und umsetzen.
Wichtig: Je nach Bundesland kann es schärfere Ausführungshinweise geben.
Auslauf als Alternative
Anstelle der unten in den Bildern aufgeführten Strukturelemente dürfen Mäster auch einen jederzeit zugänglichen Auslauf von mindestens 4 m² anbieten. Jedes Tier benötigt 0,2 m². Die Seitenwände müssen mindestens 2 m lang sein. Raufutter ist zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial erforderlich.
Was beim Platz zählt
Verpflichtend für alle Mastschweine innerhalb der ITW sind die neuen Platzvorgaben: Tiere erhalten 12,5 % mehr Bodenfläche als vom Gesetz vorgesehen. Bei Schweinen bis 110 kg Durchschnittsgewicht sind das mindestens 0,844 m² pro Tier. Nicht nutzbare Flächen unter Trögen, Tränken oder Pfosten werden herausgemessen.
Belege bei Lieferschwierigkeiten
Für Ferkel, die im ersten Quartal 2025 eingestallt werden, gelten die Anforderungen ab dem ersten Tag im Maststall. Die Frist verlängert sich auf den 31. März 2025, wenn der Mäster beim Audit plausibel darlegen kann, dass er die Kriterien rechtzeitig umsetzen wollte, aber z.B. Lieferschwierigkeiten hatte. Das ist über eine Bestellbestätigung oder Rechnung nachzuweisen. Für Schweine, die zum Jahresende schon im Bestand sind, gilt die gleiche Frist.
Spätestens bis zum 1. April müssen Mäster die Kriterien im gesamten Betrieb umsetzen. Wer das nicht schafft, kann beim Bündler eine ITW-Pause bis Ende Juni beantragen – ohne Bonus.
Beispiele zur Umsetzung der Kriterien finden Sie in den folgenden Fotos: