Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fest. „Wir sollten das Gesetz beibehalten, es aber gleichzeitig vom Kopf auf die Füße stellen“, sagte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Donnerstag (20.3.) in Berlin.
Die Regelungen müssten grundlegend überarbeitet und praktikabel gestaltet werden. So wie es jetzt sei, könne es nicht bleiben. Staat und Wirtschaft müssten bei der Kennzeichnung eng zusammenarbeiten. Zwei parallele Systeme mit unterschiedlichen Vorgaben machten wenig Sinn, unterstrich Krüsken. An einer verpflichtenden staatlichen Haltungs- und Herkunftskennzeichnung dürfe jedoch nicht gerüttelt werden.
Bio-Spitzenverband fordert Weiterentwicklung
Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellt die staatliche Kennzeichnung nicht infrage - ganz im Gegenteil. Der geschäftsführende Vorstand des Bio-Spitzenverbandes, Peter Röhrig, forderte Union und SPD dazu auf, die Weiterentwicklung der fünfstufigen Haltungskennzeichnung auf die Agenda zu nehmen.
„Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass die transparente Kennzeichnung der Haltung, die ab August für frisches Schweinefleisch in Kraft tritt, auf weitere Fleischsortimente ausgeweitet wird“, erklärte Röhrig. CDU und CSU hatten sich vor der Wahl dafür ausgesprochen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz aufzuheben. Dem Vernehmen nach hat man in den Koalitionsverhandlungen noch keine Einigung in dieser Frage erzielen können.
Erst die Hälfte der Betriebe registriert
Dass die Kennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch tatsächlich wie im Gesetz vorgesehen zum 1. August 2025 umgesetzt wird, gilt inzwischen als unwahrscheinlich. Dem Vernehmen nach hat sich bundesweit bislang nicht einmal die Hälfte der schweinehaltenden Betriebe registrieren lassen, mit deutlichen Unterschieden zwischen den Ländern.
Dass sich diese Quote bis zum Sommer noch wesentlich ändert, ist nicht zu erwarten. Völlig offen ist, wie dann mit dem Fleisch aus nicht registrierten Betrieben umgegangen werden soll. In der Branche gibt es daher Überlegungen, den Stichtag 1. August 2025 aufzuheben und das Inkrafttreten der Kennzeichnung um ein Jahr zu verschieben.
Für die geforderten gesetzlichen Anpassungen wäre dann Zeit gewonnen. Gleichzeitig wird diskutiert, zunächst einen reibungslosen Ablauf der Kennzeichnung von Schweinefleisch und deren Ausweitung auf den Außer-Haus-Verzehr sicherzustellen, bevor eine Ausweitung auf andere Nutztierarten erfolgt.