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Bundesratssitzung am Freitag

Bund soll für Extremwetterschäden im Jahr 2024 mit aufkommen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes an den Wetterschäden aus 2024 einzuleiten.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Bund soll sich finanziell an den Schäden beteiligen, die im vergangenen Jahr in einigen Ländern durch Starkregen- und Hochwasserereignisse verursacht wurden. Dies fordert der Bundesrat auf Initiative Bayerns in einer am 14. Februar 2025 gefassten Entschließung.

Solidarität des Bundes gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, nun die notwendigen Schritte für eine solidarische Kostenbeteiligung des Bundes einzuleiten. Der Umfang der Schäden sei inzwischen erkennbar und so hoch, dass der Bund - wie es gängige Staatspraxis sei - einspringen müsse.

Für die Finanzierung könne die Zweckbindung des bereits bestehenden nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ kurzfristig erweitert werden - dies dürfe allerdings die Hilfen für die von Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Länder nicht beeinträchtigen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

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